Bäckerei überfallen: Opfer nimmt Täter ins Gebet

von Redaktion

Vorbestrafter Rosenheimer (22) wegen Tat in Großkarolinenfeld erneut zu Haftstrafe verurteilt

Rosenheim – Ein 22-Jähriger hat am 3. Dezember eine Bäckereifiliale in Großkarolinenfeld überfallen (wir berichteten). Nun verurteilte ihn das Schöffengericht Rosenheim zu einer Haftstrafe von 30 Monaten. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Wertersatz in Höhe von 1090 Euro wurden angeordnet.

Angestellte am
Oberarm gepackt

„Raubüberfall“ – mit dieser Ansage hat der 22-jährige die Angestellte der Bäckereifiliale in Großkarolinenfeld aufgefordert, die Tageseinnahmen herauszugeben. Laut der Anklage, die noch weitere Punkte umfasste, packte er die Angestellte am Oberarm, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Nachdem sie ihm die Kasse geöffnet hatte, erbeutete der Täter rund 1090 Euro. Anschließend flüchtete er unerkannt, doch bereits einen Tag später gab es Hinweise auf seine mögliche Identität.

Allerdings war der Angeklagte ohne festen Wohnsitz nicht zu ermitteln. Nur ein paar Tage später sollte der Rosenheimer erneut ins Visier der Ermittler rücken. Erst wurde er trotz fehlender Haftpflichtversicherung und Fahrerlaubnis, bei der Fahrt mit einem VW Golf ohne amtliches Kennzeichen im Gemeindegebiet von Stephanskirchen beobachtet. Wenig später wurde er dann bei einer Kontrolle am Irschenberg festgenommen. Da hatte er bereits in Rosenheim die amtlichen Kfz-Nummernschilder einer Traunsteinerin entwendet, um so eine ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen.

„Alles richtig“, sagte der Angeklagte und räumte alle Tatvorwürfe ein. Er bedauere die Tat sehr, aber er habe ausstehende Verbindlichkeiten gehabt und auch Drogen gebraucht. Um an Geld zu kommen habe er keinen anderen Ausweg gesehen.

Mittlerweile habe er erkannt, dass die Sucht sein größtes Problem sei. „Kokain, Medikamente, Designerdrogen, Aufputschmittel – ich nehme alles, was ich in die Finger bekomme, außer Spritzen“. Diese Aussage bestätigte die Einschätzung des medizinischen Gutachters. Er bescheinigte dem Angeklagten eine hohe Suchtmittelabhängigkeit und eine hohe Therapiemotivation. Der Hang im Übermaß habe wahrscheinlich zu den bisherigen Straftaten im Bereich der Beschaffungskriminalität geführt. Eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit sei in diesem Fall nicht anzunehmen, so der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Aussicht auf einen Therapieerfolg und auf ein straffreies Leben rechtfertige die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Einen ganz besonderen Appell richtete die Bäckereiangestellte an den Angeklagten. „Ich habe für dich gebetet. Schade, dass Du dein Leben so wegwirfst. Geh arbeiten, und dann wäre so ein Betrag für Dich Peanuts. Schau aus dem Fenster, die Sonne scheint, Du könntest Baden gehen, flirten oder nach Mallorca fliegen, stattdessen sitzt Du im Gefängnis“, sagte die 22-jährige und richtete ihren Blick dabei auf den Angeklagten. Er sei eigentlich das Opfer, denn sie könne sich ihr Geld verdienen. Sie habe den Vorfall gut verkraftet und sich nur kurz vom Angeklagten bedroht gefühlt, sagte die Geschädigte.

Dann habe er gesagt, dass er ihr nichts tun wolle, weil sie eine nette Frau sei und sie habe ihm gesagt, dass das, was er tue, nicht in Ordnung sei. Dann habe er sie kurz am Arm gepackt und zur Kasse gedrängt. Dabei sei sie jedoch nicht verletzt worden. Mit den Worten: „Bitte bleiben sie draußen, das ist ein Raubüberfall“, habe er eine Kundin abgewimmelt, die zwischenzeitlich ins Geschäft kommen wollte.

Zeugin schildert Vorfall
als „relativ sanft“

Die Frau habe damit gedroht, dass sie die Polizei rufen werde, und er habe gesagt, dass sie das ruhig machen könne, schilderte die Zeugin den Tathergang ohne jeglichen Belastungseifer. „Es war ein relativ sanfter Überfall“, resümierte die Anklagevertretung und forderte neben der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Strafmildernd wurde das umfassende Geständnis, die Gewalt im unteren Bereich und die Einsicht und Reue des Angeklagten gewertet. Negativ wurden die vier einschlägigen Vorstrafen und die Tatsache gewichtet, dass der 22-Jährige erst am 14. September nach zwei Jahren und acht Monaten aus der Haft entlassen worden war.

Verteidiger Dr. Markus Frank beleuchtete die Gründe für die Tat und rückte die Suchtproblematik und die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten in den Mittelpunkt. Das Geständnis seines Mandanten sei von erheblichem Wert gewesen. Der habe eingesehen, dass es so nicht weitergehe, deshalb sei eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausreichend und die Unterbringung im Maßregelvollzug unumgänglich.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Raub, Diebstahl, Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte sei von Anfang an geständig gewesen und habe die Beweismittel selbst geliefert. Trotz vieler Brüche im Leben habe er einen guten Schulabschluss und eine Ausbildung. Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt gebe ihm die Möglichkeit, von vorne anzufangen und ein drogen- und straffreies Leben zu ergreifen, betonte Richterin Melanie Bartschat.

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