Rosenheim – Weil er einen 33-jährigen Mann verprügelt und ausgeraubt haben soll, musste sich jetzt ein 32-jähriger Italiener in Rosenheim vor Gericht verantworten.
Auf dem Gehsteig an der Rosenheimer Schönfeldstraße fand die Polizeistreife in der Nacht auf 30. März 2019 einen betrunkenen 33-jährigen Kroaten. Er teilte den Polizisten mit, er sei niedergeschlagen sowie beraubt worden. Ein Unbekannter habe ihn überfallen und Geldbeutel, Ausweispapiere und 20 Euro Bargeld geklaut.
Mit der Polizei die
Straße abgesucht
Der Vorfall habe sich nach Angaben des 33-Jährigen angeblich kurz davor zugetragen, deshalb suchten die Polizisten gemeinsam mit dem Tatopfer im Polizeiwagen die Straßen ab. Dabei wies der Kroate auf einen Passanten und bezeichnete ihn als Täter.
Dieser Mann, ein Italiener aus Sardinien, wurde daraufhin festgenommen, erkennungsdienstlich behandelt und tags darauf zu seinem Arbeitgeber, einer Pizzeria in Raubling, gebracht. Weil er dadurch aber nicht rechtzeitig zum Arbeitsantritt erschien, wurde er fristlos entlassen und kehrte nach Italien zurück. Weil er nicht mehr auffindbar war, wurde er wegen Raubes international zur Fahndung ausgeschrieben, im Februar deswegen in Rom verhaftet und im Juli nach Deutschland ausgeliefert.
Vor dem Rosenheimer Schöffengericht gestand der 32-jährige Sarde ein, dass es mit dem Tatopfer zu Beleidigungen, einem Streit und einer Schubserei gekommen sei und er diesem schließlich einen Faustschlag versetzt habe. Danach habe er sich abgewandt und den Weg zum Bahnhof gesucht. Gestohlen habe er allerdings nichts.
Das Tatopfer war zu der Verhandlung nicht erschienen. Postalisch hatte er dem Gericht mitgeteilt, dass er zwischenzeitlich in Schottland lebe und darum gebeten, zu dem Termin nicht erscheinen zu müssen.
Dieser habe sich, laut Bericht der ermittelnden Beamtin, bei einer zweiten Einvernahme weder an den Vorgang eines Raubes, die Identität des Beschuldigten, noch überhaupt den Vorgang einer Auseinandersetzung erinnern können. Alle seine Angaben aus der Tatnacht habe er betrunken gemacht, wie eine spätere Untersuchung am Tattag feststellte mit einem Blutalkoholgehalt von knapp zwei Promille.
Dass es eine körperliche Auseinandersetzung gegeben haben muss, war nachweisbar durch DNA-Spuren des Tatopfers an den Händen des Angeklagten. Aber dieser Nachweis war durch das Geständnis des Italieners nicht mehr von Gewicht.
Schwerwiegender war eine ellenlange Vorstrafenliste aus Italien. Insgesamt hatte der Pizzabäcker dort bereits sechs Jahre im Gefängnis verbracht. Weil auch dort ein Diebstahl mit Waffengewalt verzeichnet war, hatte die deutsche Staatsanwaltschaft eine solche Tat als durchaus möglich angenommen.
Nun wurde dieser Tatvorwurf aber zurückgezogen. Es verblieb die Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung, die der Staatsanwalt mit einer Haftstrafe von 18 Monaten geahndet sehen wollte. Angesichts der einschlägigen Vorstrafen sei die Aussetzung zur Bewährung nicht angebracht.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Raphael Botor, machte geltend, dass selbst die Körperverletzung ohne das Geständnis seines Mandanten nur schwer nachzuweisen gewesen wäre. Insoweit käme wohl nur eine Strafe am unteren Ende der Strafbarkeit in Frage. Das Strafmaß stellte er in das Ermessen des Gerichtes.
Zahlreiche
Vorstrafen
Das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch entschied sich letztlich für eine Haftstrafe von neun Monaten, die es aber – angesichts der Vorstrafen – nicht zur Bewährung aussetzte. Nachdem der Mann nun bereits fünf Monate in U-Haft verbracht hatte und die italienische Justiz bei der Auslieferung auf sofortige Rückführung bestanden hatte, wird der Pizzabäcker den Strafrest wohl in einem italienischen Gefängnis verbringen müssen.