Staatsanwalt sieht von Revision ab
Samerberg-Prozess: Angehörige der Unfallopfer behalten sich Entscheidung über Rechtsmittel vor
Rosenheim/Samerberg – Der Staatsanwalt legt keine Revision gegen das Urteil im so- genannten Samerberg-Prozess ein, der Freispruch für Sebastian M. hat daher gute Aussicht auf Bestand. Den Verzicht auf Rechtsmittel gab Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert von der Zweigstelle Rosenheim der Staatsanwalt