Staatsanwalt sieht von Revision ab

Samerberg-Prozess: Angehörige der Unfallopfer behalten sich Entscheidung über Rechtsmittel vor

Rosenheim/Samerberg – Der Staatsanwalt legt keine Revision gegen das Urteil im so- genannten Samerberg-Prozess ein, der Freispruch für Sebastian M. hat daher gute Aussicht auf Bestand. Den Verzicht auf Rechtsmittel gab Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert von der Zweigstelle Rosenheim der Staatsanwalt

Mittwoch, 22. Juli 2026

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