Rosenheim/Samerberg – Der Staatsanwalt legt keine Revision gegen das Urteil im so- genannten Samerberg-Prozess ein, der Freispruch für Sebastian M. hat daher gute Aussicht auf Bestand. Den Verzicht auf Rechtsmittel gab Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert von der Zweigstelle Rosenheim der Staatsanwaltschaft Traunstein am Montag bekannt. Die Frist war am Freitag um Mitternacht verstrichen.
Viereinhalb Jahre nach dem Unfall auf der südlichen Umgehungsstraße von Rosenheim, der am 20. November 2016 zwei junge Frauen aus Samerberg das Leben kostete, ist der sogenannte Samerberg-Prozess damit zumindest aus Sicht der Anklagevertretung beendet. Anders für die Hinterbliebenen: Die Familien Daxlberger und Rüth haben noch nicht entschieden, ihnen wurde eine Verlängerung der Frist gewährt.
Ob eine Revision erfolgreich sein könnte, sei völlig offen, sagte Gunther Scharbert. „Selbst für den Fall einer erfolgreichen Revision käme es dann zu einer nochmaligen Verhandlung, bei der die Aussagen der Zeugen wegen der nachlassenden Erinnerung nicht besser würden.“ Da der Unfall lange zurückliege und das Rechtsmittel einer weiteren Neuauflage damit im Ergebnis nicht besonders aussichtsreich erscheint, strebe die Staatsanwaltschaft keine Aufhebung des Spruchs vom 25. Juni an.
Die Familien hingegen behalten sich eine Entscheidung vor. Das Unverständnis über das neue Urteil ist nach wie vor groß. „Wir können den Freispruch nicht nachvollziehen“, sagte Manuela Daxlberger, deren damals 15-jährige Tochter Ramona bei dem fürchterlichen Unfall ihr Leben verloren hatte. Enttäuscht ist auch Ralf Rüth, dessen damals 21-jährige Tochter Melanie am Steuer des Nissan Micra starb, der von einem roten Golf frontal gerammt wurde. „Für uns ist Sebastian M. nach wie vor Hauptschuldiger“, sagte Rüth. „Er hatte das Geschehen vor sich im Blick, er hat die Lücke zugefahren.“
Am 20. November 2016 hatte ein Golf-Fahrer aus Ulm auf der Miesbacher Straße zu einem Überholmanöver angesetzt. Er fuhr ungebremst in den Wagen der jungen Frauen, in dem lediglich Magdalena Daxl-berger schwer verletzt überlebte. Schwer verletzt wurden auch der Golf-Fahrer, Simon H., und seine Beifahrerin. Gleich nach dem Unfall behauptete Simon H., die beiden BMW-Fahrer Daniel R. und Sebastian M. hätten ihn nicht mehr einscheren lassen.
Vor dem Amtsgericht Rosenheim wurde Simon H. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die BMW-Fahrer aus dem Landkreis Rosenheim wurden sogar zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Sie legten jedoch Berufung ein. Vor dem Landgericht Traunstein wurde Daniel R. in zweiter Instanz im November 2019 zu zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Sebastian M.s Anwalt legte gegen den Spruch von zwei Jahren und drei Monaten wegen eines Formfehlers erfolgreich Revision ein. In der Neuauflage des Prozesses unter anderem wegen fahrlässiger Tötung wurde Sebastian M. am 25. Juni überraschend freigesprochen.
Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Heike Will hatte die Hauptverhandlung – mit neuen Zeugen, die zuvor noch nicht zu Wort gekommen waren – die Zweifel an der Schuld des Angeklagten nicht hinreichend ausräumen können. Vor allem der eigentliche Unfallverursacher Simon H. hatte sich widersprüchlich geäußert. Die anderen Zeugen mussten immer wieder einräumen, dass ihre Erinnerung verblasst sei. Michael Weiser