Samerberg/Rosenheim – Viereinhalb Jahre nach der Tragödie an der Miesbacher Straße in Rosenheim findet der sogenannte „Samerberg-Prozess“ seinen Abschluss. Zumindest juristisch: Die Hinterbliebenen werden keine Revision beantragen.
Damit bleibt es beim Freispruch für Sebastian M., der bis dahin als einer der mutmaßlichen Mitverursacher des schweren Verkehrsunfalls am 20. November 2016 gegolten hatte, bei dem Melanie Rüth (21) und Ramona Daxlberger (15) getötet worden waren.
Vater Ralf Rüth sagte den OVB-Heimatzeitungen, die beiden Familien hätten sich eingehend erkundigt und sich schließlich „definitiv dagegen entschieden“, Revision einzulegen. Nach einer Hauptverhandlung, in der die in Protokollen und Aktenvermerken festgehaltenen ursprünglichen Aussagen keine Rolle mehr gespielt hätten, sondern nur noch die nachlassende Erinnerung von Beteiligten und Zeugen, habe man keinen Sinn mehr in einer weiteren Neuauflage der Verhandlung gegen Sebastian M. gesehen.
Quälende Auseinandersetzung
Es ist das Ende einer quälend langen juristischen Auseinandersetzung im Gefolge eines verheerenden Unfalls am 20. November 2016 auf der Miesbacher Straße in Rosenheim. Ein Golffahrer war bei dem Versuch, zwei BMWs zu überholen, frontal in einen Kleinwagen gerast, in dem drei junge Frauen saßen. Melanie Rüth starb noch am Steuer, Ramona Daxlberger kurz darauf im Klinikum.
Lena Daxlberger überlebte schwer verletzt, wie auch Unfallfahrer Simon H. und seine Beifahrerin. Simon H. äußerte bereits kurz nach dem Unfall sehr überzeugend seine Version der Geschichte: Die beiden BMW-Fahrer – darunter Sebastian M. – hätten ihn nicht mehr einscheren lassen, als er den Überholvorgang im Angesicht des Gegenverkehrs abbrechen wollte.
Der Freispruch für Sebastian M. vor zwei Wochen hatte die Öffentlichkeit überrascht und die Familien bestürzt. Für den 28-Jährigen war es bereits der dritte Auftritt vor Gericht wegen des tödlichen Unfalls gewesen.
In erster Instanz waren er und Daniel R. vor dem Amtsgericht Rosenheim zu Freiheitsstrafen von jeweils über zwei Jahren verurteilt worden, während der eigentliche Unfallfahrer Simon H. 20 Monate auf Bewährung erhielt.
Formfehler führt
zu Wiederaufnahme
Während H. seine Strafe akzeptierte, legten Sebastian M. und Daniel R. Berufung ein. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Traunstein wurden die Strafen bestätigt beziehungsweise verschärft.
Daniel R.s Strafe von zwei Jahren und fünf Monaten ist rechtskräftig, der Anwalt von Sebastian M. jedoch legte seinerzeit, im November 2019, erfolgreich Revision ein. Wegen eines Formfehlers überwies das Bayerische Oberste Landesgericht erneut an das Landgericht Traunstein.
Nach acht Verhandlungstagen und dem Auftritt von über 40 Zeugen sah die Vorsitzende Richterin Heike Will die Zweifel an der Mitschuld M.s an dem tödlichen Unfall für einen Urteilsspruch nicht ausreichend ausgeräumt. Sie sprach Sebastian M. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
Als einen „Schlag ins Gesicht“ bezeichnete Ralf Rüth diesen Freispruch. Ob die Wunden jemals heilten, ist „nach diesem Urteil schwer zu sagen.“ Es seien zwei junge Frauen gestorben, das Leben vieler Menschen sei dramatisch beschädigt worden, aber „der für uns Hauptschuldige kommt mit einem Freispruch davon.“ Michael Weiser