Rosenheim/Traunstein – Das bayerische Finanzministerium hat jetzt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für Menschen, die von den jüngsten Unwetterkatastrophen betroffen waren, verlängert. Betroffenen wird nach Angaben des Ministeriums auf Antrag die Abgabefrist für nach dem 28. Juni 2021 abzugebende Jahressteuererklärungen bis zum 2. November verlängert. Diese Regelung kommt insbesondere steuerlich beratenen Bürgern zugute, deren reguläre Abgabefrist für Jahressteuererklärungen 2019 am 31. August 2021 endet. Zudem können vom Unwetter Betroffene Fristverlängerung für die zum 10. August und 10. September einzureichenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen bis 11. Oktober 2021 beantragen.