Waldkraiburg/München – Der Bombenleger von Waldkraiburg ist ein an Schizophrenie erkrankter Mensch. Seine Wahnvorstellungen rührten von einer undifferenzierten Erkrankung her, verstärkt wurde sie durch jahrelangen Cannabismissbrauch. Das sagte gestern ein psychiatrischer Sachverständiger im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München.
Ob der 26-Jährige schuldunfähig war, als er in der Nacht zum 27. April 2020 einen Brandsatz in einen Gemüseladen in Waldkraiburg warf (wir berichteten), machte der Gutachter von der zusätzlichen Einnahme einer synthetischen Droge abhängig. Die lässt sich aber nicht mit Gewissheit nachweisen.
Muharrem D. hatte von einer „grünen Pille“ gesprochen, die er vor dem Anschlag genommen haben will. Die Wirkung stellte sich angeblich erst nach sechs Stunden ein. „Das macht keinen Sinn“, sagte der Psychiater. Bei einer grünen Pille handele es sich in der Regel um Ecstasy. „Die Aussage ist nicht sehr wahrscheinlich“, behauptete der Sachverständige.
Damit schob er dem Gericht den „Schwarzen Peter“ zu. Der Senat um den Vorsitzenden Jochen Bösl muss nun entscheiden. ob die Steuerungsfähigkeit aufgehoben war oder nicht. Und so versuchten die Richter den Psychiater festzunageln, ob der 26-Jährige wahrgenommen hatte, dass sich in dem Gebäudekomplex über dem Gemüseladen zahlreiche Wohnungen befanden, in dem nachts aller Voraussicht nach Menschen schliefen.
Doch der Experte berief sich ein ums andere Mal auf das krankheitsbedingt eingeengte Denken des Angeklagten und Möglichkeit der Wahrnehmung, nicht aber auf tatsächlich Wahrgenommenes. Das bereitete den Richtern Kopfzerbrechen, denn für das Urteil bedarf es stets nachgewiesener Fakten.
Doch der Gutachter ließ sich nicht festlegen. Der Angeklagte habe seinen Job als Hilfsarbeiter ausüben können, und er habe auch wahrgenommen, dass er Feuer legte und dass dieses Feuer übergreifen könnte, doch es bestehe die Möglichkeit, dass er die Menschen und ihre Gefährdung ausblendete. Diese Wahrscheinlichkeit sei um so größer, je mehr die Möglichkeit steige, dass der Angeklagte sich zusätzlich mit einer synthetischen Droge betäubt hätte.
„Das sind zwei Hypothesen. Ich kann Ihnen nicht sagen, welche die Richtige ist“, meinte der Wissenschaftler. „Der entscheidende Punkt ist doch, dass es nachvollziehbar ist, dass seine Gedanken aufgrund der Erkrankung so eingeengt sind, dass er Teile der Realität ausgrenzt“, hakte der Richter nach. Das wollte der Experte so nicht stehenlassen: „Er realisierte, dass da Menschen drin sind, hatte das aber aktiv nicht im Blick“, erklärte er. Einem „normalen“ Attentäter sei die Gefährdung von Menschen egal gewesen, versuchte der Psychiater die Situation von einer anderen Blickweise zu beleuchten. Eindeutig sprach er sich aber für einen gesetzlich geregelten Verbleib des 26-Jährigen in der Psychiatrie aus.
Ab Donnerstag sollen die Bundes-Anwälte und vermutlich die Nebenkläger plädieren. Am Freitag folgen die Verteidiger und das Letzte Wort des Angeklagten, sofern der sich nicht seinen Anwälten anschließt.
Wie berichtet hatte Muharrem D. im Frühjahr 2020 Anschläge auf Geschäfte und die Moschee in Waldkraiburg verübt. Seine Symphatie zum islamischen Staat, aber auch sein Türkenhass sollen ihn dazu gebracht haben. Beim schwersten Anschlag auf einen Gemüseladen in Waldkraiburg wurden zahlreiche Bewohner in höchste Gefahr gebracht. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Angela Walser