Traunstein – Ein 40 Jahre alter Mann aus dem Achental hatte auf Datenträgern Unmengen pornografischer Schriften mit Buben im Kindes- und Jugendalter. Das Amtsgericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott verurteilte den geständigen Täter jetzt wegen des Besitzes der strafbaren Fotos und Videos zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.
Therapiegespräche bereits begonnen
Das Gericht erlegte dem Angeklagten auf, seine schon begonnenen Therapiegespräche bei der Caritas fortzusetzen. Staatsanwalt Thomas Putschbach hatte auf eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit Bewährung plädiert. Zehn Monate mit Bewährung hatte Verteidiger Miguel Moritz für ausreichend erachtet.
717 einzelne kinderpornografische und 1864 jugendpornografische Dateien hatte Staatsanwalt Thomas Putschbach in der Anklage aufgelistet. Unter ihnen unter anderem Sexszenen, teils von erwachsenen Männern mit Jungen verschiedenen Alters, teils von Kindern und Jugendlichen untereinander.
Der Verteidiger erklärte, sein Mandant räume die kinderpornografischen Fotos und Videos ein. An Details könne sich der 40-Jährige nicht erinnern: „Er hat die Dinge aus Sammelwut zusammengetragen. Es tut ihm wahnsinnig leid.“ Der Angeklagte habe bereits ein Beratungsgespräch bei der Caritas absolviert, um dem Problem und seinen Ursachen auf die Spur zu kommen: „Es geht darum, das Motiv herauszufinden. Er hat sich fast gefreut, erwischt worden zu sein.“
Der Angeklagte ergänzte vor Gericht: „Ich habe den ganzen Rotz aus Internetforen heruntergeladen – aus Sammelwut heraus. Vieles habe ich nie angesehen.“ Der 40-Jährige gab an, er arbeite in der Gastronomie sehr viel, habe Ausgleich gesucht und sich „abends an den blöden Kasten gesetzt.“ Er sehe ein, professionelle Hilfe zu benötigen. Rechtsanwalt Miguel Moritz warf bezüglich der jugendpornografischen Schriften die rechtliche Frage auf, die dargestellten Personen müssten sicher unter 18 Jahre alt sein.
Richter Wolfgang Ott gab sich „überrascht“ von dem Argument des Verteidigers: „Der Staatsanwalt hat Fotos als jugendpornografisch eingestuft, die meines Erachtens Buben im Alter von unter 14 Jahren zeigen.“
Der Richter ging mit den Beteiligten wegen der Altersbestimmung eine Reihe von Bildern durch, hatte nur bei wenigen Dateien Zweifel ob des Alters der Jugendlichen. Staatsanwalt Thomas Putschbach regte letztlich an, einen Teil der Einzeltaten einzustellen. Gleichzeitig hob er heraus, viele weitere Dinge seien gar nicht in die Anklageschrift aufgenommen worden.
Durchsuchung
im Dezember 2019
Ein forensischer IT-Gutachter berichtete dem Gericht über die zeitlichen Abläufe der Downloads und die Speicherpfade auf den einzelnen Datenträgern. Die Kripo hatte die Wohnung des 40-Jährigen im Dezember 2019 durchsucht und war auf seinem Handy, dem Laptop und einer externen Festplatte fündig geworden.
Monika Kretzmer-Diepold