Rosenheim – Auf Antrag der Kreistagsfraktion der Freien Wähler informierten Kornelia Walter und Martina Eisgruber, Mitarbeiter in der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rosenheim, im Umweltausschuss jetzt über den derzeitigen Stand des Bibermanagements.
Das Bayerische Bibermanagement gibt nach Angaben der Behörde den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit dem Biber vor. Wesentlich seien die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) und das Bundesnaturschutzgesetz, nach dem der Biber besonders geschützt sei.
Das Bibermanagement beruht nach Angaben der Experten auf vier Säulen: fachkundige Beratung und Öffentlichkeitsarbeit durch die Biberberater, Präventivmaßnahmen wie Flächenkauf und Einzelbaumschutz, Schadensausgleich durch die Untere Naturschutzbehörde sowie den Zugriff, also die Tötung des Tieres.
Sieben Berater
im Einsatz
Es kümmern sich sieben aktive, ehrenamtliche Biberberater sowie die Fachkräfte der Unteren Naturschutzbehörde um die Situation der Biber im Landkreis Rosenheim. Im Jahr 2020 gab es rund 200 Biberfälle: Dazu gehörten beispielsweise Gehölzschäden, Dammbauten mit Vernässungen, Totfunde oder Abfanganträge.
Der Landkreis engagiert sich im Bereich der Prävention und bietet Betroffenen kostenlos Unterstützung an. Die Ausgaben für die Präventionsmaßnahmen belaufen sich dabei jährlich auf 13000 Euro. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise die Zur-Verfügung-Stellung von Estrichmatten zum Ummanteln von Bäumen, Wöbra als Streichmittel für den Einzelbaumschutz oder Einbaumaterial für Dammdrainagen. Im Jahr 2020 gab es insgesamt 34 Biber-Entnahmen und es wurden 34 Totfunde festgestellt. Zu den natürlichen Todesursachen der Biber gehören eine hohe Jungensterblichkeit, Revierkämpfe und der Straßenverkehr.
Über den Bayerischen Biberschadensfonds, der sich seit Januar in Bayern auf insgesamt 550000 Euro beläuft, werden Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ausgeglichen. 2020 wurden im Landkreis rund 26000 Euro ausgezahlt; im Jahr 2019 waren es circa 30000 Euro. Der Landkreis erstattet auch private Schäden bis 50 Euro. Andere Landkreise hingegen gewähren keine Vorleistung und keine Übernahme des Eigenanteils.
Förderantrag
bewilligt
Für den Einbau von Dammdrainagen hat die Regierung von Oberbayern dem Landschaftspflegeverband Rosenheim einen Förderantrag von 25000 Euro bewilligt. Darüber hinaus wurden weitere Förderanträge der Wasser- und Bodenverbände für den Mehraufwand bei der Gewässerhaltung durch den Biber genehmigt.