Sachbeschädigung oder Kunstfreiheit?

von Redaktion

Neuauflage des Berufungsprozesses gegen den Aktionskünstler Wolfram Kastner (74) in Traunstein

Traunstein/Chiemsee/München – Ein Kreuz aus Travertin, darauf eingemeißelt ein „Eisernes Kreuz“, der Name „Alfred Jodl“, dessen einstiger Rang als „Generalobst“ sowie die Geburts- und Sterbedaten – dieser Stein als Teil eines Familiengrabs im Klosterfriedhof auf der Fraueninsel beschäftigt Ende August ein weiteres Mal die bayerische Justiz. Wie in der Vergangenheit geht es um Protestaktionen des Münchener Künstlers Wolfram P. Kastner gegen ein ehrendes Gedenken an einen Nazi-Verbrecher.

Die Vierte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Andrea Titz muss am 25. August über die Berufung des Angeklagten befinden, gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom Dezember 2017. In erster Instanz war der heute 74-jährige Angeklagte damals wegen zwei Sachbeschädigungen, eines Diebstahls und einer Nötigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro, also von insgesamt 2250 Euro, verurteilt worden.

Über die Berufung zum Landgericht Traunstein sollte eigentlich schon im April 2019 entschieden werden. Die damalige Kammer setzte das Verfahren jedoch auf Antrag des Verteidigers aus – um den Ausgang einer Beschwerde Kastners zum Bundesverfassungsgericht gegen eine zivilrechtliche Verurteilung über alle Instanzen hinweg zur Zahlung von Schadensersatz an die Erben des Jodl-Grabmals abzuwarten. Gegenüber den OVB-Heimatzeitungen teilte Verteidiger Hartmut Wächtler aus München jetzt mit, die Beschwerde sei zwischenzeitlich verworfen worden.

Der Sachverhalt des zivilrechtlichen und des strafrechtlichen Verfahrens war jeweils identisch. Wolfram P. Kastner hatte den Buchstaben „J“ im Oktober 2015 von dem Steinkreuz im Friedhof entwendet und an das Historische Museum in Berlin geschickt. In einer E-Mail an die Grabnutzungsberechtigten forderte der Künstler, die Inschrift zu Alfred Jodl zu entfernen. Das geschah nicht.

2016 kam der Angeklagte in Begleitung von zwei Personen – gegen die die Ermittlungen später straffrei eingestellt wurden – auf die Fraueninsel, die zur Gemeinde Chiemsee gehört. „In arbeitsteiligem Zusammenwirken“, wie es in dem Rosenheim Strafurteil vom Dezember 2017 wörtlich hieß, wurde das Gedenkmal großflächig mit roter Farbe beschmiert. Dazu brachten die Täter eine 30 mal 60 Zentimeter große Plastiktafel an mit der Aufschrift „Keine Ehre dem Kriegsverbrecher!“ und dem Verweis auf Jodls Verurteilung und Hinrichtung 1946.

Im Herbst 2016 machte sich der Künstler in ähnlicher Weise an dem Familiengrab – in dem Alfred Jodl selbst gar nicht bestattet ist – zu schaffen. Der Sachschaden durch die Farbattacken belief sich laut Rosenheimer Amtsgerichtsurteil auf rund 3500 Euro.

Verteidiger Hartmut Wächtler argumentierte in dem ersten, vor gut zwei Jahren abgebrochenen Berufungsprozess in Traunstein mit der „Abwägung zwischen Eigentum und Kunstfreiheit“. Sein Mandant berufe sich auf letztere. Dazu existierten bislang relativ wenig höchstrichterliche Vorgaben. Die letzte aus dem Jahr 2016 habe den Tenor: „Kein grundsätzlicher Vorrang von Eigentum gegenüber der Kunstfreiheit“. Mittlerweile – so der Verteidiger – sei das Grab angeblich umgestaltet worden und weise nicht mehr direkt auf Alfred Jodl hin.

Artikel 10 von 11