Rosenheim – Mitte Juli hat das neue gemeinsame Verkehrszentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim an der Äußeren Oberaustraße seinen Betrieb aufgenommen. Mit eingezogen in das Gebäude sind auch zwei Schilderpräger. Doch sowohl bei der Ausschreibung der Räume wie auch beim Betrieb gibt es möglicherweise Ungereimtheiten, finden zumindest Mitbewerber, die bei der Auslobung der Räume nicht zum Zug kamen.
Zwei Räume mit rund 21 Quadratmetern Größe im Erdgeschoss der neuen gemeinsamen Zulassungsstelle hat der Kreis ausgeschrieben. Vier Jahre soll das Mietverhältnis dauern, der Zuschlag an diejenigen gehen, die jeweils die höchsten Mieten anboten. Gewonnen haben zwei Schildermacher aus Rosenheim.
Identische
Postadressen
Was auffällt: Die Postadressen beider sind identisch. Das lässt bei Mitbewerbern die Vermutung aufkeimen, es sei bei der Ausschreibung nicht mit rechten Dingen zugegangen. Auch der Auszug eines Firmenregisters lässt vermuten, dass zwischen beiden Gesellschaften eine Verbindung besteht: Die dort gelistete E-Mail-Adresse trägt den Nachnamen der Geschäftsführerin und endet mit der Domain ihres vermeintlichen Mitbewerbers. Die Adresse scheint zumindest aktiv, E-Mails an diese bleiben zwar unbeantwortet, kommen jedoch nicht mit einer Fehlermeldung zurück. Auf mehrfache telefonische Anfrage reagierte die Geschäftsführerin bis Redaktionsschluss nicht.
Auf Nachfrage bei Anwälten in Sachen Vergaberecht gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Vorgehen des Kreises. Für einige ist dieses nicht zu beanstanden. Zumal der Kreis in diesem Fall keine Leistungen ausschreibt, für die er zu zahlen hat, sondern im Gegenteil in diesem Fall Einnahmen durch die Miete erzielt. Andere Fachleute in Sachen Vergaberecht zeigen sich zumindest verwundert, dass der Kreis einschlägige Regelungen zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs zu Beginn seiner Ausschreibung ausdrücklich ausschließt.
Das Landratsamt Rosenheim verweist in dieser Sache auf ein Anwaltsbüro, von dem sich der Kreis bei der Ausschreibung habe beraten lassen. Im Zuge dessen habe die Behörde auch die Einträge der Bewerber im Handelsregister geprüft. „Die dort angegebenen Geschäftsführer lassen keine Verbindung erkennen.“ Die gemeinsame Adresse der Ausschreibungsgewinner lasse sich einfach erklären: „Im Umfeld der bisherigen Zulassungsstelle des Landkreises in Rosenheim hatten beide Firmen ihre Geschäftsräume in dem Gebäude untergebracht, das der Zulassungsstelle am nächsten liegt.“
Auch Policen
vermittelt
Doch auch nach Betriebsaufnahme kam es offenbar zu Unregelmäßigkeiten. Denn obgleich die Ausschreibung lediglich die Produktion und den Verkauf von Kennzeichen vorsieht, sind zumindest bei einem der beiden Anbieter auch Versicherungen vermittelt worden. Das dokumentieren Fotos aus dem Wartebereich des Verkehrszentrums, wo die beiden Schildermacher ihre Büros haben, wie auch eine Quittung von einem der Anbieter.
Auch das ärgert die Konkurrenz: Denn mit den Policen lasse sich ein wesentlich höherer Umsatz erzielen. Entsprechend höher wären dann auch die Gebote für die Miete ausgefallen.
Auf Anfrage bestätigt das Rosenheimer Landratsamt, dass es Kenntnis von diesen Vorfällen habe. „Der Schilderbetreiber wurde abgemahnt“, antwortete die Behörde auf Anfrage.