Schwarzarbeit im großen Stil

von Redaktion

Bei Reinigung von Zügen Sozialbeiträge hinterzogen

Traunstein/Rosenheim – Ein Schaden von fast 230000 Euro soll der Bahnbetriebskrankenkasse West zwischen 2010 und 2016 entstanden sein durch Hinterziehen von Sozialbeiträgen durch einen 48-jährigen Unternehmer, der damals in Bad Reichenhall lebte und sich auf das Reinigen von Zügen der Deutschen Bahn spezialisiert hatte. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler verurteilte den Angeklagten gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

2009 ein Gewerbe
angemeldet

2009 hatte der Angeklagte ein Reinigungsgewerbe angemeldet. Von Januar 2010 bis Mitte 2016 war er alleiniger Inhaber eines Einzelunternehmens. 2016 wurde er zusätzlich für einige Monate alleiniger Geschäftsführer einer weiteren Firma. Er beschäftigte fortlaufend Arbeitnehmer, hielt sich laut Anklage von Staatsanwalt Dr. Gregor Stallinger und Staatsanwältin Ulrike Lechner jedoch nicht in vollem Umfang an die Pflicht, Sozialbeiträge abzuführen.

Für die „Deutsche Bahn Service GmbH“ erledigten die Firmen des 48-Jährigen Reinigungsarbeiten in Zügen der DB – an verschiedenen großen Standorten wie Nürnberg, aber auch in Landshut, Simbach, Salzburg, Freilassing, Traunstein und Rosenheim. Mehrere 100 Beschäftigte waren für den Angeklagten in verschiedenen Bundesländern tätig. Der tatsächliche Arbeitseinsatz sollte laut Anklage nicht mit dem gemeldeten übereingestimmt haben. Dadurch sollten viel zu wenig Sozialbeiträge gezahlt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von 88 Fällen und einem Gesamtschaden zwischen Januar 2010 und November 2016 von 229 269,27 Euro aus. Nach Einstellung von 22 Fällen aufgrund neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verjährung verblieben 66 Fälle mit einer Schadenshöhe von 205192,28 Euro.

Der Sachbearbeiter des Hauptzollamts Rosenheim von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein berichtete, man sei 2015 von der Bundespolizei über den Verdacht auf Differenzen zwischen der Lohnabrechnung und tatsächlich geleisteten Stunden informiert worden. Der Zollzeuge schilderte aus seinen Ermittlungen, von mehreren Personen seien keine Lohnaufzeichnungen vorhanden gewesen.

Bei der Vernehmung einer Vielzahl von Beschäftigten habe sich gezeigt, dass nicht alle ordnungsgemäß entlohnt worden seien. Die Hälfte der Leute ungefähr habe angegeben, sie hätten mehr gearbeitet als sie bezahlt bekommen hätten. Die Abweichungen seien „markant“.

Staatsanwältin Ulrike Lechner hob im Plädoyer heraus, der Sachverhalt habe sich im Wesentlichen bestätigt. Für den Angeklagten sprächen neben dem Geständnis sein vorstrafenfreies Leben, der lang zurückliegende Tatzeitraum, seine Reue und seine Einsicht, gegen ihn die Schadenshöhe und die Vielzahl der Fälle. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren sei erforderlich, sie könne aber auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Wertersatz sei ein Betrag in Höhe des Schadens einzuziehen. Dazu solle ein Vermögensarrest für die Gerichtskosten angeordnet werden.

Verteidiger Martin Breidenbach aus München hielt letzteres für überflüssig, da schon eine Vermögensarrestierung in ausreichender Höhe bestehe. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafe sei zu hoch, eine von einem Jahr und fünf Monaten mit Bewährung ausreichend. Im „letzten Wort“ bat der Angeklagte, der mittlerweile nicht mehr in Bayern lebt und einen Angestelltenjob hat, um Entschuldigung.

Verfahrensdauer
hat Einfluss

Im Urteil samt gesetzlichem Wertersatz in voller Schadenshöhe begründete die Vorsitzende Richterin die Bewährungsstrafe auch mit der langen Verfahrensdauer – für die niemand könne. Besonderen Wert maß Richterin Aßbichler dem Geständnis zu: „Ohne Geständnis hätten wir vielleicht zwei Monate zwei- bis dreimal pro Woche verhandeln müssen.“

Zum Thema nicht bezahlter Sozialbeiträge verwies die Vorsitzende Richterin auf spätere Defizite in der Rente und auf betriebswirtschaftliche Aspekte wie fehlende Steuereinnahmen. Dem 48-Jährigen legte sie ans Herz, keine Straftaten zu begehen. Sonst müsse er mit Bewährungswiderruf rechnen. Im Übrigen sei er „knapp an deder Haft vorbeigekommen“. Mit Zustimmung der Staatsanwälte wurde das Urteil sofort rechtskräftig.

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