Traunstein/Bernau – Wegen gefährlicher Körperverletzung schickte das Landgericht Traunstein gestern einen 50 Jahre alten Bulgaren für drei Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Er hatte einen 30-jährigen Mitgefangenen am 15. August 2019 in der Justizvollzugsanstalt Bernau bei einer vorher verabredeten Schlägerei auf dem Gefängnissportplatz mit Fäusten und Tritten traktiert. Der Mann starb noch auf dem Gelände an den Folgen schwerer Hirnverletzungen (wir berichteten).
Den Fall hatte die Fünfte Traunsteiner Strafkammer letztes Jahr schon einmal ausführlich untersucht. Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten am 8. Juli 2020 eine fünfjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Der ursprünglich ebenfalls angeklagte versuchte Totschlag war bereits im ersten Prozess vom Tisch, nachdem die Beweisaufnahme vorherige längere Streitigkeiten und eine mit dem späteren Opfer verabredete Schlägerei erbracht hatte.
Der 50-Jährige legte vor einem Jahr mit seinen Verteidigern Revision zum Bundesgerichtshof ein. Das oberste deutsche Strafgericht stellte das Tatgeschehen als solches bindend fest, verwies das Verfahren jedoch bezüglich der rechtlichen Wertung und der Höhe der Strafe zur erneuten Verhandlung an ein anderes Gericht nach Traunstein zurück.
Fall drei Tage
lang geprüft
Drei Tage lang prüfte die Siebte Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Christina Braune jetzt den Fall. Dabei waren auch die Vorgaben des Bundesgerichtshofs zu beachten. Staatsanwalt Wolfgang Fiedler beantragte abschließend eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, ebenso die Nebenklagevertreter namens der Familie des verstorbenen 30-Jährigen.
Der Verteidiger, Dr. Adam Ahmed aus München, hielt wegen des gleichen Delikts eine Freiheitsstrafe von nicht über zwei Jahren und mit Bewährung für ausreichend, forderte darüber hinaus Unterbringung zum Drogenentzug für den 50-Jährigen.
Die Siebte Strafkammer gelangte im Urteil zum gleichen Schuldspruch wie die Vorredner. Eine Unterbringung ordnete die Kammer nicht an, hielt auch – sichtlich zur Enttäuschung des Angeklagten – den Untersuchungshaftbefehl weiterhin aufrecht. Ob das Urteil rechtskräftig wird, war gestern nicht zu erfahren.