Hinterrücks auf die 51-jährige Ehefrau eingestochen?

von Redaktion

Ehemann (54) soll Opfer in Rosenheimer Wohnung überrascht haben – Anklage wegen versuchten Mordes

Traunstein/Rosenheim – Wegen versuchten Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau (51) muss sich ein ursprünglich aus Bosnien-Herzegowina stammender Rosenheimer (54) ab Dienstag, 3. August, um 9 Uhr vor dem Schwurgericht Traunstein verantworten. Der Mann war gemäß Anklage am 20. Februar mittels heimlich nachgemachtem Schlüssel in die Wohnung eingedrungen. Mit einem Messer soll er die Frau in der Küche angegriffen und ihr mehrere Messerstiche versetzt haben.

An jenem Samstagabend waren bei der Polizeieinsatzzentrale gegen 19 Uhr mehrere Notrufe zu einem lautstarken Familienstreit mit Hilferufen einer Frau in der Salinstraße in Rosenheim eingegangen. Ein Großaufgebot an polizeilichen Einsatzkräften sowie des Rettungsdienstes rückte an. In einer Wohnung im fünften Stock fanden die Einsatzkräfte eine schwer verletzte Frau. Die 51-Jährige gab an, von ihrem getrennt lebenden Ehemann angegriffen worden zu sein. Nach sofortiger medizinischer Erstversorgung wurde sie ins Krankenhaus Rosenheim transportiert.

Parallel fahndeten mehrere Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Rosenheim sowie von umliegenden Dienststellen im Stadtgebiet nach dem flüchtigen Tatverdächtigen. Er konnte Minuten später in einer Grünanlage vorläufig festgenommen werden und wanderte nach Erlass eines Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter in Untersuchungshaft, wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd damals meldete. Die Kriminalpolizei Rosenheim übernahm unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, den Fall.

Der Verdacht auf ein versuchtes Tötungsdelikt mündete in der Anklage zum Schwurgericht am Landgericht Traunstein wegen versuchten Mords und gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte soll die arg- und wehrlose Noch-Ehefrau völlig überraschend von hinten an den Haaren gepackt haben. In Tötungsabsicht soll er sie ins Gesicht gestochen, dann zu Boden gebracht und mit weiteren Messerstichen und -schnitten am Oberkörper und den Armen massiv verletzt haben. Hintergrund der Tat sollen Eifersucht und Rachegefühle gewesen sein. Der Bluttat vorausgegangen waren gemäß Anklage längere Streitigkeiten und Alkoholexzesse des Angeklagten, die auch zur Trennung des

Paares geführt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft geht hinsichtlich des Motivs von Heimtücke und niederen Beweggründen aus. Neben einer Reihe von Zeugen wird das Schwurgericht mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs auch Sachverständige zur psychischen Verfassung des Angeklagten und zur Gefährlichkeit der Messerattacken anhören. Monika Kretzmer-Diepold

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