Wollte er sein Opfer fürs Leben zeichnen?

von Redaktion

54-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes an seiner Frau (51) vor Gericht verantworten

Traunstein/Rosenheim – Aus Eifersucht und Rache soll ein 54-Jähriger seine von ihm getrennt lebende Ehefrau (51) in der früher gemeinsamen Wohnung in Rosenheim mit einem Messer schwer verletzt haben. Im Prozess wegen versuchten heimtückischen Mordes vor dem Schwurgericht Traunstein sagte der Täter gestern: „Sie hat mich verletzt. Ich wollte sie verletzen.“ Einen vom Gericht in den Raum gestellten „Hurenschnitt“, um die Geschädigte für andere Männer unattraktiv zu machen, wies der aus Bosnien-Herzegowina stammende Mann zurück.

Der 54-Jährige wuchs in ärmlichsten Verhältnissen in seinem Heimatland auf, besuchte nur vier Jahre eine Schule. 1997 lernte er in Berlin seine spätere Frau kennen. Das Paar heiratete 1998 und siedelte circa 2006 nach Rosenheim um, wo auch ein Teil der Familie des Angeklagten lebt.

Streitigkeiten des Paars, das vier Kinder hat, drehten sich in den Monaten vor der Tat insbesondere um das Thema Alkohol und einen vermeintlichen Nebenbuhler. Seine Frau habe diesen Mann im Juni 2020 in einer Reha getroffen, behauptete der Angeklagte. Sie sei später mit den Kindern ausgezogen, er für einige Monate nach Schweden gereist. Die Ehefrau sei nach einer Woche mit den Kindern zurück in die Wohnung, habe ihn aber im Januar 2021 nicht wieder aufgenommen. Deshalb habe er unten im Haus in einem Kellerabteil geschlafen.

Zu den Vorwürfen erklärte Verteidigerin Julia Scheublein-Asmus aus Raubling, ihr Mandant habe am Tattag dreimal geklingelt. An der Sprechanlage habe er verstanden, der Nebenbuhler dusche gerade im Bad. Er habe im Keller aus einem Besteckkasten „das kleinste der großen Messer“ geholt. Anschließend sei er mit einem nachgemachten Schlüssel in die Wohnung eingedrungen.

Der Angeklagte widersprach seiner Anwältin zum weiteren Geschehen in einigen Punkten. Er erklärte, seine Frau sei ihm in der Küche entgegengekommen. Man habe gestritten, er habe sie mit einem mitgebrachten Stück Pizza beworfen. Der 54-Jährige weiter: „Sie hat mich angeschaut. Ich wollte sie verletzen. Sie hat mich die ganze Zeit verletzt. Nach 22 Jahren habe ich nicht verdient, im Keller zu schlafen. Sie hat keine Gefühle.“

Auf Fragen des Schwurgerichts mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs räumte der 54-Jährige ein gegen ihn eine Woche vor der Tat verhängtes Kontaktverbot des Familiengerichts ein – weil er seine Frau mit „Umbringen“ bedroht hatte. Er hätte sich nicht im Umkreis von 100 Metern aufhalten und keinen Kontakt aufnehmen dürfen. Seinem Aufenthalt im Keller habe die Frau, die das Schloss der Wohnungstür hatte auswechseln lassen, zugestimmt, so der Angeklagte.

Den ersten Schnitt versetzte der nach mehr als einer Flasche Wodka stark alkoholisierte Noch-Ehemann dem Opfer, das er dabei an den Haaren festhielt, unstreitig quer durch das Gesicht. Auf die Frage nach dem „Warum“, sagte der 54-Jährige: „Ich wollte, dass sie mindestens eine Narbe hat.“ „Dann war es doch ein Hurenschnitt. Man will, dass die Frau kein anderer Mann bekommt, weil sie so unattraktiv ist“, reagierte der Vorsitzende Richter. Den Schnitt habe er nicht geplant, erwiderte der Angeklagte. Wie viele Schnitte er noch gemacht habe, wisse er nicht. Als er Blut gesehen habe, habe er aufgehört und nichts mehr wahrgenommen.

Der 54-Jährige flüchtete damals und konnte kurz darauf in einem Park festgenommen werden. Die 51-Jährige konnte sich zu Bekannten retten. Nach der Erstversorgung attestierten Ärzte im Romed-Klinikum Rosenheim eine Schnittwunde an der Nase, weitere am Hinterkopf, an der Hand und am Brustkorb.

Die Noch-Ehefrau und zwei der Kinder beriefen sich gestern auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Die 51-jährige Nebenklägerin gab die Erlaubnis, ihre Angaben beim Ermittlungsrichter in vollem Umfang zu verwerten.

Der Prozess wird am Montag, 9., und Dienstag, 10. August, fortgesetzt.

Verbrechen mit dem Handy gefilmt

Ein drei Minuten und zehn Sekunden langes Video, vom Angeklagten selbst mit dem Handy gedreht, bezeugte das Verbrechen in erschütternder Weise. „Ich fahre in den fünften Stock“ – mit diesen Worten beginnen die Aufnahmen. Man hört, wie die Frau laut aufschreit, um Hilfe und nach der „Polizei“ ruft, ihren in der Wohnung anwesenden kleinen Sohn auffordert, die Polizei zu verständigen. Irgendwo lässt der Täter das Mobiltelefon liegen. Wie er das Messer einsetzt, ist nicht zu sehen, aber einige Sekunden lang das entsetzte Gesicht der Frau. Der Ton mit den durchdringenden gellenden Schreien nach „Hilfe“ und „Polizei“ läuft weiter. Während der Videovorführung bedeckte der Mann auf der Anklagebank oft das Gesicht. kd

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