Kinderpornos auf dem Handy

von Redaktion

Geständiger Täter (25) psychisch krank – Zu Haft und Unterbringung verurteilt

Traunstein/Wasserburg – Ein aus den östlichen Bundesländern stammender 25-Jähriger wurde während der psychiatrischen Unterbringung im Bezirksklinikum Gabersee in einschlägiger Weise rückfällig. Wegen „Drittbesitzverschaffung“ in neun Fällen sowie Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften verhängte die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler jetzt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und ordnete ein weiteres Mal die Unterbringung in der Psychiatrie an.

Zahlreiche Buben missbraucht

Der Angeklagte befand sich aufgrund eines Urteils des Landgerichts Landshut in Gabersee. Er war 2016 zu einer mehrjährigen Jugendhaftstrafe und Unterbringung verurteilt worden, nachdem er 2014/2015 zahlreiche Buben im Alter von elf bis 15 Jahren sexuell missbraucht hatte.

Zumeist hatte er die Kontakte über das Internet als 15-jährige „Lisa“ angebahnt, sich bei den späteren Treffen als deren Freund oder Bruder ausgegeben. Letztlich zwang er die Opfer in mehr als einem Dutzend Fällen, Videos mit Sexszenen anzufertigen und ihm zu schicken. Manchmal mussten die Buben vor laufender Kamera handeln. Weigerten sich die Minderjährigen, drohte der Angeklagte damit, die Bilder in Facebook zu verbreiten beziehungsweise in der Schule oder bei ihnen zu Hause aufzukreuzen – um ihnen „eins in die Fresse zu geben.“

Nur wenige Opfer widersetzten sich. Drei Buben missbrauchte der Täter körperlich bei persönlichen Treffen an abgelegenen Orten. Ein Sachverständiger gelangte damals zu einer Sexualstörung von Krankheitswert in Form einer homosexuellen Pädophilie.

Laut der aktuellen Anklage von Staatsanwältin Helena Neumeier hatte sich der 25-Jährige widerrechtlich im Bezirksklinikum in Wasserburg-Gabersee ein Handy besorgt. Einer Zeugin gegenüber erwähnte er darauf befindliche Bilder und Chats mit sexuellem Hintergrund. Das Mobiltelefon wurde im April 2020 sichergestellt und von der Kripo ausgewertet. Dabei zeigte sich: Der Angeklagte hatte mindestens neunmal kinderpornografische Dateien an Dritte verschickt. Außerdem befanden sich 282 Dateien mit Kinder- und 28 mit Jugendpornografie auf dem Handy.

Im Plädoyer auf dreieinhalb Jahre Haft und Unterbringung hob Staatsanwältin Helena Neumeier die bis heute bestehende Erkrankung heraus. Der 25-Jährige sei bei den Taten erheblich vermindert steuerungsfähig gewesen. Einer Pflegekraft gegenüber habe er gesagt: „Ich konnte nicht anders.“

Der Angeklagte sei einerseits geständig. Andererseits seien die mehrfachen Vorstrafen zu sehen. Der „modus operandi“ mit Tatanbahnung über das Internet sei ähnlich gewesen. Auch hier habe man besorgniserregende Chats festgestellt, in denen sich der Mann als „15-jährige Lisa“ bezeichnet habe, um Jungen zu kontaktieren. Das Vorgehen zeuge von hoher krimineller Energie: „Nicht einmal die Unterbringung hat den Angeklagten abgehalten, sich ein Handy zu beschaffen.“

Straferschwerend sei zudem die Vielfalt der Bilder mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern. Für eine Unterbringung lägen die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen vor, hob die Anklägerin heraus. Bewährung komme derzeit nicht in Frage. Seit etwa dem zwölften Lebensjahr hege der 25-Jährige pädophile Gedanken, ausgerichtet auf Jungen zwischen zwölf und 14 Jahren. Die Staatsanwältin wörtlich: „Das ist wie eine Sucht.“

Verminderte Schuldfähigkeit

Der Verteidiger, Maximilian Donhauser aus München, schloss sich hinsichtlich verminderter Schuldfähigkeit und Unterbringung an, hielt aber eine Strafe von zweieinhalb Jahren für ausreichend. Sein Mandant habe in der Therapiezeit laut Gutachter einen Anfang gemacht: „Er setzt sich mit seiner Krankheit auseinander. Ich hoffe, dass er ein Problembewusstsein entwickelt.“

Im „letzten Wort“ führte der 25-Jährige an: „Ich kann mich nicht dafür entschuldigen, was ich bin. Ich entschuldige mich aber bei den Menschen, die sowas erleben mussten. Ich werde alles tun, um an mir zu arbeiten – damit ich nicht wieder straffällig werde.“ Im Urteil ging die Vorsitzende Richterin auf die verschiedenen Aspekte aus den Schlussanträgen ein. Auch das Gericht kam zu der Überzeugung, dass eine Unterbringung noch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

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