Landkreis informiert über Soforthilfen

Freistaat unterstützt Unwetter-Opfer

Rosenheim – Der Freistaat Bayern gewährt „Soforthilfen“ zur Bewältigung der Hochwasser- und Starkregenereignisse im Juli im Landkreis Rosenheim (wir berichteten). Die Anträge dazu können nach Angaben des Landratsamtes Rosenheim bis spätestens 30. September eingereicht werden. Aufgelegt wurden unters

Montag, 20. April 2026

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