Rosenheim – Der Freistaat Bayern gewährt „Soforthilfen“ zur Bewältigung der Hochwasser- und Starkregenereignisse im Juli im Landkreis Rosenheim (wir berichteten). Die Anträge dazu können nach Angaben des Landratsamtes Rosenheim bis spätestens 30. September eingereicht werden. Aufgelegt wurden unterschiedliche Programme, beispielsweise für notwendigen Hausrat oder zur Beseitigung von Ölschäden. Für die Anträge müssen laut Landratsamt spezielle Muster verwendet werden, die unter www.landkreis-rosenheim.de zur Verfügung stehen. Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können sich an ihre jeweilige Heimatkommune wenden. Weitere Informationen zu den Soforthilfen gibt es ebenfalls unter www.landkreis-rosenheim.de.