Traunstein/Rosenheim – Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Raubling stießen bei einem 53-jährigen Italiener aus dem hessischen Solms in einem Pkw Audi A4 auf der Bundesautobahn A93 in Waschmittelkartons auf einen ganz anderen Inhalt – knapp 150 Gramm Kokain und eine scharfe Waffe. Vor dem Landgericht Traunstein kamen zusätzlich Vorwürfe wegen gefälschter Papiere und Widerstands gegen Polizeibeamte hinzu. Die Zweite Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs schickte den vielfach vorbestraften Drogenkurier jetzt für weitere sieben Jahre hinter Gitter.
Auf Parkplatz
gelotst
Eine Streife hatte den Angeklagten am 27. Januar gegen 21.20 Uhr bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle auf der Autobahn A93 Richtung Süden aus dem Verkehr gezogen. Die Beamtin und ihr Kollege lotsten das Fahrzeug auf den Parkplatz Petersberg im Gemeindegebiet von Flintsbach. Sie stellten fest, dass Personalausweis und Führerschein des Mannes am Steuer nicht in Ordnung waren.
Die Schleierfahnder erkannten die Totalfälschungen und nahmen den Italiener mit auf die Dienststelle in Raubling, um seine Identität zu klären. Als der Mann aussteigen und seine Hände auf das Autodach legen sollte, leistete er Widerstand. Nur mittels körperlichem Zwang konnten ihm Fesseln angelegt werden. In dem Wagen fanden die Beamten zwei dicht mit Klebeband umwickelte Waschmittelkartons, darin das unverschnittene Kokain, eine zur scharfen halbautomatischen Selbstladewaffe umgebaute Schreckschusspistole und 100 Stück passende Munition. Wie sich nach der vorläufigen Festnahme zeigte, hatte der 53-Jährige laut Bundeszentralregister mehr als ein Dutzend Vorstrafen, darunter mehrere einschlägige mit Drogen und Waffen. Insgesamt saß er schon über zehn Jahre im Gefängnis.
Staatsanwalt Rasim Filipov verwies im Plädoyer auf das Geständnis des Angeklagten, das durch die sonstigen Beweismittel bestätigt worden sei. So habe zum Beispiel seine DNA auf der Waffe sichergestellt werden können. Negativ zu werten seien die vielen Vorahndungen: „Seit Jahrzehnten beschäftigt er die deutsche Strafjustiz.“ Knapp zweieinhalb Jahre nach Verbüßen von fünfeinhalb Jahren Haft habe der 53-Jährige die jetzige Tat begangen.
Das professionelle Rauschgiftversteck in den Waschmittelbehältern hätte Spürhunde in die Irre führen sollen. Kokain sei eine hochgefährliche und – wegen der Beschaffungskriminalität – auch sozialschädliche Droge. Absolut erforderlich sei eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren.
Die Verteidiger, Rechtsanwältin Bärbel Schäfer aus Wetzlar und ihr Kollege Harald Baumgärtl aus Rosenheim, konzentrierten sich auf die strafmindernden Aspekte. Angesichts der in der Haarprobe gefundenen Spuren von Kokain könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Drogen für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sei – auch wenn der 53-Jährige laut Sachverständigem nicht abhängig sei. Die Widerstandshandlungen hätten sich im unteren Bereich bewegt.
Im Urteil bezog sich Vorsitzender Richter Erich Fuchs auf die Vorredner. Der Sachverhalt decke sich mit der Anklageschrift, die unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, vorsätzlichen unerlaubten Besitz einer Waffe und von Munition sowie zweifache Urkundenfälschung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte umfasst habe. Der Sachverhalt ergebe sich aus den polizeilichen Ermittlungen, den Gutachten und dem Geständnis.
„Ignorant und unbelehrbar“
Die Kammer habe aus der mit Staatsanwaltschaft und Verteidigern vereinbarten Strafspanne auf sieben Jahre Haft erkannt. Mit Blick auf die Vorstrafen konstatierte der Vorsitzende Richter: „Der Angeklagte ist ignorant und unbelehrbar, auch hinsichtlich Waffen. Es gab schon mal einen Vorfall mit tödlichem Ausgang – auch wenn er damals wegen Notwehr freigesprochen wurde.“