Unwetterhilfe

Futternot soll durch Brachflächen gemindert werden

von Redaktion

Rosenheim/Traunstein/München – Die Starkregenereignisse haben viele Futterflächen in Bayern stark geschädigt. Die betroffenen Landwirte befürchten Engpässe bei der Grundfutterversorgung. Wie das Bayerische Landwirtschaftsministerium in München gestern mitteilt, bestehen für betroffene Landwirte förderrechtliche Ausnahmeregelungen. So soll die Futternot wirksam gelindert werden. „Die extremen Unwetter der vergangenen Tage und Wochen, haben unsere Landwirte massiv getroffen. Die Futtergrundlage für das Winterhalbjahr wurde innerhalb weniger Stunden teilweise komplett zerstört. Hier müssen wir den betroffenen Betrieben unter die Arme greifen und die Futternutzung von Bracheflächen ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Brachliegende Flächen als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie sonstige Bracheflächen dürfen daher ab sofort für Futterzwecke in der Tierhaltung genutzt werden. Diese allgemeine Freigabe gilt unter anderem für die Landkreise Rosenheim und Traunstein. In diesen Gebieten ist keine Genehmigung durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) erforderlich. Außerhalb dieser Regionen ist für betroffene Betriebe mit Futterknappheit ebenfalls eine Nutzung der Bracheflächen möglich. In diesem Fall müssen Landwirte dies dem AELF im Vorfeld schriftlich mitteilen.

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