Wasserburg – Schwere Verletzungen mit einem Messer hat am Mittwochabend ein Edlinger (25) einem Wasserburger (26) zugefügt. Das Opfer musste nach der Messerattacke notoperiert werden, ist aber laut Polizei außer Lebensgefahr. Der Tatverdächtige konnte noch am Abend festgenommen werden.
Kontrahenten
kennen sich
Die beiden Kontrahenten, die sich nach Angaben der Polizei seit Langem kennen, trafen sich am Mittwochabend in einer Gaststätte in Wasserburg. Nach bisherigem Kenntnisstand der Kriminalpolizei entwendete der Edlinger gegen 22 Uhr das hochwertige Fahrrad des Wasserburgers und radelte damit davon.
Auf der Suche nach seinem gestohlenen Rad traf der 26-Jährige gegen 22.20 Uhr am Anwesen eines gemeinsamen Bekannten aus Wasserburg auf den 26-Jährigen. Dort fand er auch das von ihm gestohlene Fahrrad. Im Garten des Anwesens gingen beide Männer dann im Beisein von unbeteiligten Zeugen aufeinander los.
Dabei zog der 25-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler ein Messer und verletzte seinen Kontrahenten damit schwer im Rumpfbereich. Anschließend machte sich der Edlinger mit dem Fahrrad aus dem Staub.
Das Opfer wurde vom Rettungsdienst am Tatort erstversorgt und kam im Anschluss in eine Klinik, wo es noch in der Nacht operiert wurde. Lebensgefahr besteht nach Auskunft der Ärzte derzeit nicht.
Der Tatverdächtige konnte von Beamten der Polizeiinspektion Rosenheim wenig später in seiner Wohnung in Edling festgenommen werden. Er ließ sich von den Einsatzkräften widerstandslos festnehmen und wurde anschließend in eine Haftzelle der Wasserburger Polizeiinspektion gebracht.
Was den Diebstahl des Fahrrads und den blutigen Streit ausgelöst hatte, ist bislang noch offen. „Die Hintergründe müssen nun die weiteren Ermittlungen ergeben“, sagte Polizeisprecher Stefan Sonntag auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen.
Haftfrage soll heute geklärt werden
Die Untersuchung der Gewalttat hat die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim übernommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll der 25-jährige Tatverdächtige am heutigen Freitag wegen des Vorwurfs des schweren Raubes dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt werden. re/mw