Rosenheim – Urlaubsrückkehrer und lokale Ausbruchsherde lassen die Corona-Fallzahlen in der Region Rosenheim seit einer Woche anschwellen. Entsprechend sind die Inzidenzwerte sowohl für die Stadt wie auch für den Landkreis sprunghaft angestiegen – und haben für das Stadtgebiet von Rosenheim am Dienstag mit 62,9 die Marke von 50 bereits deutlich überschritten. Der Landkreis lag gestern noch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 45,2 (Stand 17. August, 0 Uhr).
Weitere Immling-Tests
stehen noch aus
Der Anstieg ist neben Reiserückkehrern und dem sogenannten „diffusen Infektionsgeschehen“ insbesondere auf zwei Festivals zurückzuführen: die Opern-Festspiele in Immling und das Party-Event „Bavaria goes Zrce“ in Novalja/Kroatien (wir berichteten). Beim Immling-Festival hatte ein turnusgemäßer Schnelltest einen Positiv-Fall zutage gefördert. Die Wochenend-Veranstaltungen waren daraufhin abgesagt und eine Reihentestung der Mitwirkenden und Mitarbeiter angeordnet worden. Die bittere Bilanz, Stand Dienstag: 22 Infizierte in den Bereichen Gastronomie und Ensemble – wobei noch gar nicht alle Testergebnisse bekannt sind, wie Michael Fischer, Sprecher des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim, auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen erklärte. „Etwa die Hälfte der Reihentest-Ergebnisse wurden bisher übermittelt.“
Eine weitere Neumeldung liegt der Behörde zum kroatischen Zrce-Festival vor – was die Gesamtzahl der betroffenen Personen aus der Region auf neun erhöht.
Für Stadt und Landkreis bedeuten die ansteigenden Fallzahlen: Dass in Kürze Einschränkungen drohen könnten – spätestens mit einer Inzidenz von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Bereits mit Überschreiten der Marken 25 und 35, was seit Ende vergangener Woche der Fall ist, treten in Stadt und Landkreis erste Beschränkungen in Kraft, die vorerst allerdings eine reine Formalie sind: die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen (ab Inzidenz 25) und ein Verbot für länderübergreifende Sport- und Kulturveranstaltungen (ab 35). Doch spätestens zu Schulbeginn Mitte September dürfte die Maskenpflicht in den Schulen wieder bittere Realität werden. „Eine Formalie, die wir allerdings vollziehen müssen“, erklärt Behördensprecher Fischer.
Wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen die kritische Marke 50 überschritten, treten erneut Beschränkungen für die Region in Kraft. Dazu zählen, festgelegt über die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Bei einer Inzidenz von über 50 ist der gemeinsame Aufenthalt im privaten oder öffentlichen Raum nur noch Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt (nicht mehr als zehn Personen).
Maskenpflicht in
Schulen ab Marke 50
Des Weiteren kann die Teilnahme am Schulunterricht nur mit negativem Testergebnis, das höchstens 48 Stunden vor Schulbeginn durchgeführt worden sein darf, erfolgen und es gilt Maskenpflicht.
In der Gastronomie muss eine Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung erfolgen. Wenn an einem Tisch Personen aus verschiedenen Hausständen sitzen, ist ein maximal 24 Stunden altes, negatives Testergebnis erforderlich.