Rosenheim drei Tage inFolge mit Inzidenz über 100

von Redaktion

Stadtverwaltung gibt neue Corona-Regeln bekannt

Rosenheim – Nachdem die Stadt Rosenheim an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten hat, gelten im Stadtgebiet neue Corona-Regeln.

Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften: Bei öffentlich zugänglichen Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften ist Gemeindegesang untersagt.

Schulen: Wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, findet Wechselunterricht statt.

Tagesbetreuungsangebote: Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen können öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Hochschulen: Bei Präsenzveranstaltungen an Hochschulen bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl in Gebäuden einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl weiterhin außer Betracht. Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Des Weiteren müssen die Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen.