Arbeitsamt fordert wieder persönliche Arbeitslosmeldung

von Redaktion

Rosenheim – Die Arbeitslosmeldung ist ab Mittwoch, 1. September, wieder persönlich in der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich. Um den Kontakt während der Pandemie zu beschränken, konnten Bürger sich telefonisch oder online arbeitslos melden. Dies ist nur noch bis Ende August möglich. Ab September müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der BA erfolgen. Arbeitssuchendmeldungen sollten weiterhin kostenlos, unter Telefon 0800/4555500 oder unter con.arbeitsagentur.de, erfolgen. Außerdem läuft das Identifizierungsverfahren Selfie-Ident aus, mit welchem sich Kunden online identifizieren konnten und sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden mussten. Das Verfahren steht noch bis zum Donnerstag, 30. September, zur Verfügung, jedoch nur für Kunden, die sich bis zum Dienstag, 31. August, telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab 2022 geplant. Bei der persönlichen Arbeitslosmeldung muss ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung in der BA in Rosenheim, Wittelsbacherstraße 57, Montag und Dienstag sowie Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, vorgelegt werden. Zusätzlich ist die Agentur für Arbeit Rosenheim am Mittwoch, 1. September, von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

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