Rosenheim – Die kreisfreie Stadt Rosenheim zieht Konsequenzen aus dem Anstieg der Corona-Inzidenz knapp über 200. In einer Allgemeinverfügung verschärft die Stadtverwaltung unter anderem Kontaktbeschränkungen und senkt Personenobergrenzen für Veranstaltungen. Dabei gelten für Getestete, Geimpfte oder Genesene genauer definierte Ausnahmen. „Das ganze läuft im Prinzip auf die nahezu flächendeckende Einführung von 3G in Freizeit, Gastronomie oder Kultur hinaus“, sagt Wirtschaftsdezernent Thomas Bugl, Sprecher der Stadt. So gilt die Regel seit heute auch für den Außenbereich von Gaststätten in der Stadt.
Mit seinen Beschränkungen zieht Rosenheim die Konsequenz aus dem sprunghaften Anstieg der Ansteckungszahlen in den vergangenen Tagen. Die Stadt bleibt im Trio der Corona-Hotspots, hinter Wuppertal und Leverkusen ist Rosenheim die einzige deutsche Kommune mit einem Wert jenseits der 200.
Hochzeiten in
bescheidener Runde
Am Donnerstag waren 18 Menschen positiv auf Corona getestet worden. Die Sieben-Tage-Inzidenz war damit um fünf Punkte und damit auf 201,3 gestiegen. Auch im Landkreis steigt die Zahl kontinuierlich, von 72,7 am Donnerstag auf 82,5 am Freitag. „Die gravierendsten Änderungen ergeben sich aus der Einschränkung der Personenzahl etwa für Hochzeiten oder andere Familienfeiern“, sagte Thomas Bugl auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen. Eben in diesem Bereich sind immunisierte Menschen im Vorteil. An solchen Anlässen dürfen bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 30 Personen unter freiem Himmel teilnehmen, die Geimpften oder Genesenen werden nicht eingerechnet. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind ebenfalls 20, beziehungsweise 30 Menschen gestattet, allerdings ohne Vorteile für Genesene oder Geimpfte, die dann wie „Otto Normalgast“ mitgezählt werden.
Treffen mit Bekannten und Freunden fallen wieder spärlicher aus: im privaten wie im öffentlichen Bereich sind Treffen von höchstens zehn Menschen aus zwei Haushalten erlaubt – ebenfalls einschließlich Geimpfter und Genesener. Nur Kinder unter 14 Jahren bleiben bei der Gesamtzahl außer Betracht. Was Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Kultur betrifft, ebenso Termine außerschulischer Bildung, findet sich in der jüngsten Verfügung der Stadt Rosenheim regelmäßig der Hinweis auf Testnachweise „nach Maßgabe“ der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung, Da steht zu lesen, dass jeder, der mitmachen will einen negativen Test vorweisen muss – es sei denn, er ist geimpft oder genesen.
Die Stadtverwaltung hatte auch über eine 3G-Pflicht in Wirtschaft und Betrieben nachgedacht. Man prüfe diese Möglichkeit weiter, sagte Bugl, allerdings wären da die Freiheit der Berufsausübung und Schutz der Gesundheit gegeneinander abzuwägen. Zudem gelte es, die Frage der Verhältnismäßigkeit befriedigend zu beantworten. Die Wirtschaft äußert Skepsis. Andreas Bensegger, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Rosenheim, hält die 3G-Regel im alltäglichen Betrieb „für nicht umsetzbar“. Schon der Datenschutz stelle Unternehmer und Geschäftsleiter vor eine Herausforderung. Um Kunden wie auch Mitarbeitern Zutritt in ein Geschäft oder einen Betrieb zu gewähren, „müsste ich einiges wissen, was ich eigentlich nicht wissen darf“.
Kontrollen mit
großen Lücken
Die Stadt Rosenheim hatte innerhalb von acht Tagen in der Sieben-Tage-Inzidenz erst die 100er, dann sogar die 200er-Marke gerissen. Der Grund für den starken Anstieg liegt auf der Hand: Nach jüngsten Berechnungen des Gesundheitsamts wurden 45 Prozent der Infektionen zuletzt bei Reiserückkehrern, vor allem aus dem Balkan, festgestellt. 44 Prozent entfallen auf das familiäre Umfeld – in das Infektionen allerdings wiederum von heimkehrenden Urlaubern eingetragen worden sein können. Nach Auskunft des Gesundheitsamts waren viele der positiven Fälle bei Tests entdeckt worden, denen sich die Infizierten nach Symptomen unterzogen hatten. Es handelt sich um Reiserückkehrer, die an der Grenze nicht als ungetestet oder ungeschützt aufgefallen waren.