Ein Leben hinter Gittern

von Redaktion

Amtsgericht 41-Jähriger prügelt sich in der JVA – 21 Verurteilungen in 23 Jahren

Bernau – Außergewöhnliche Karriere eines Kriminellen: Am Amtsgericht Rosenheim musste sich ein 41-jähriger Mann verantworten, der von den vergangenen 23 Jahren insgesamt 20 hinter Gittern verbracht hatte. Nun verlängert sich sein Gefängnisaufenthalt erneut, nachdem er einen Mithäftling verprügelt hat.

Der Angeklagte stand dieses Mal wegen zweifacher Körperverletzung vor Gericht und wurde aus der JVA Kempten nach Rosenheim vorgeführt.

Drogenhandel als einzige Einnahme

1997 war der Mann, der einen russischen und deutschen Pass besitzt, als 18-Jähriger aus Kasachstan nach Deutschland gekommen. Bereits damals, so berichtete er beim Amtsgericht Rosenheim, sei er opiumsüchtig gewesen. Eine Schreinerlehre habe er nach eineinhalb Jahren abgebrochen, anschließend habe er sich seinen Lebensunterhalt mit dem Drogenhandel finanziert.

Ein Blick in das Vorstrafenregister machte das Ausmaß an krimineller Energie deutlich: Insgesamt 21-mal wurde der 41-Jährige zwischen 1997 und 2020 zu diversen Strafen verurteilt. Von diesen 23 Jahren verbrachte er 20 in bayerischen Strafanstalten.

Weil er im November 2020 in der Justizvollzugsanstalt Bernau einen Mithäftling und Zellengenossen verprügelt und die Nase gebrochen hatte, war er in die JVA Kempten verlegt worden – und stand deshalb nun wieder einmal vor Gericht. Zuletzt war er 2016 wegen versuchtem Totschlag zu acht Jahren Haft verurteilt worden, die er zurzeit verbüßt. In der Sache selbst war der Angeklagte geständig, zu den näheren Umständen wollte er sich nicht äußern.

In ihrem Schlussvortrag bemerkte die Staatsanwältin positiv, dass der Angeklagte geständig gewesen sei und so dem Gericht eine längere Verhandlungsdauer erspart habe. Allerdings sei dies das einzig Positive, das sie bei dem Angeklagten finden könne. Wegen verschiedener Körperverletzungsdelikte sei er bereits achtfach vorbestraft. Eine negativere Sozialprognose könne sie sich kaum vorstellen. Sie beantragte eine Haftstrafe von 14 Monaten. Eine Bewährung komme ohnehin nicht in Frage.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Julian Praun, erklärte, dass ohne das Geständnis seines Mandanten eine Beweisführung – zumindest in einem Fall – wohl schwierig geworden wäre. Er hielt eine Bestrafung in Höhe von fünf Monaten für ausreichend. „Seit Sie in Deutschland leben, haben Sie beinahe gegen das gesamte Strafgesetzbuch verstoßen“, sagte die Vorsitzende Richterin Julia Vogel. „Eine Straftat im Gefängnis, das ja eigentlich zur Verhaltenskorrektur führen sollte, ist um so verwerflicher.“ Sie honorierte die Einsicht, welche durch das Geständnis deutlich werde. Die Strafe fällt dennoch deutlich aus. So wird sich die Haft, von der er nun zuletzt fünf Jahre in verschiedenen Haftanstalten verbüßt hatte, mit diesem Urteil um weitere zehn Monate verlängern.

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