3G-Regel auch an der Schule

von Redaktion

Welche Tests für welche Schüler? – Schulamt Rosenheim informiert

Rosenheim – Es wird das dritte Schuljahr im Zeichen von Corona sein. Doch mitten in der vierten Welle der Pandemie sollen die kommenden Monate auch Schritte in Richtung Normalität bringen. Das Klassenziel heißt Präsenzunterricht. Das betonte Schulamtsdirektor Edgar Müller gestern bei einer Pressekonferenz.

Erleichterung
für Geimpfte

Das Schulamt in Rosenheim ist für die Grund- und Mittelschulen sowohl im Landkreis als auch der kreisfreien Stadt Rosenheim zuständig. Was Müller sagte, betrifft in der Region rund 1400 aktive Lehrer sowie 17000 Schüler und deren Eltern. So bestätigte Müller unter anderem eine Erleichterung für Genesene und Geimpfte: Sie müssen sich nicht mehr testen lassen.

Müller und seine Kollegen Angelika Elsner, Herbert Unterreiner und Markus Kinzelmann berichteten aber nicht nur von Maßnahmen gegen Corona, sondern auch von Impulsen durch die Pandemie.

Unter anderem werde der Digitalplan Bayern fortgeschrieben. Und in den kommenden beiden Schuljahren solle das Programm „Gemeinsam.Brücken.Bauen“ bei der Bewältigung pandemie-bedingter Lernrückstände helfen. Die zusätzlichen Möglichkeiten der Förderung seien eine „sehr sinnvolle Ergänzung“, sagte Angelika Elsner.

Unbedingt
Präsenzunterricht

„Das erklärte Ziel heißt Präsenzunterricht, und zwar unter allen Umständen“, sagte Müller. Dass Lehrer und Schüler wieder zusammen in einem Raum am Projekt „Bildung“ arbeiten könnten, ist ein Versprechen der Politik. Aber, so sagte Müller auch: „Wir sind keine Glaskugelbeschauer.“ In welchem Rahmen die Schüler unterrichtet werden, sei auch immer von der Pandemie abhängig. Und: „Einzelanordnungen des Gesundheitsamts sind immer möglich.“ Zum Präsenzunterricht nicht zugelassen wird, wer keinen Test vorweisen kann. Schüler ohne Nachweis müssten zu Hause bleiben. „Die Schule muss in diesem Fall in irgendeiner Weise Distanzlernen ermöglichen“, sagte Müller. Einen Distanzunterricht für Testverweigerer könne es schon aus Gründen der Personalknappheit nicht geben. „Ich kann meine Lehrer nicht teilen.“ Möglich seien etwa Streams aus dem Unterricht.

Die Weigerung, sein Kind testen zu lassen, hat vermutlich auch mit der Angst der Eltern vor Stigmatisierung zu tun. Die Kinder selbst gingen damit weitgehend pragmatisch um, sagte Müller. Schuloberrat Herbert Unterreiner berichtete von einem Nachlassen der Skepsis. „Eltern, die Tests ablehnen, werden weniger.“

Edgar Müller betonte, dass die Testpflicht nicht für nachweislich genesene oder geimpfte Kinder und Jugendliche gelte. Alle anderen Schüler ab der fünften Klasse werden zweimal in der Woche getestet. Und zwar per Antikörper-Schnelltest. Tests könnten auch zu Hause absolviert werden. Dabei gelte: Höchstens 24 Stunden dürfe ein Antigenschnelltest alt sein, 48 Stunden seien es beim PCR-Test.

Etwas leichter haben es die Grundschüler: Sie müssen nur zweimal pro Woche testen. Grund: Für sie werden die als besonders genau geltenden PCR-Lolli-Tests verwendet, und zwar im Pool-Verfahren: Jeder Schüler einer Gruppe lutscht 30 Sekunden lang an seinem Tupfer und steckt den Tupfer dann zu denen der anderen Schüler in ein einziges Röhrchen. Zudem geben die Schüler Einzelproben ab. Erst wenn sich die Gemeinschaftsprobe im Labor als positiv herausstellt, werden auch die Einzelproben analysiert. Diese Einzelergebnisse sollten am frühen Morgen des nächsten Schultages vorliegen, damit infizierte Schüler noch vor Unterrichtsbeginn benachrichtigt werden können.

Für die PCR-Tests der Grundschüler und ihren Transport zu Labors werde in ganz Bayern ein „irrer finanzieller und logistischer Aufwand“ unternommen, sagte Müller. Es seien dazu eigens Fahrer eingestellt worden. Seine Stellvertreterin und designierte Nachfolgerin Angelika Elsner ergänzte: „Wir finden es bewundernswert, was investiert wird.“

Zu Schulbeginn müssen aber auch die Grundschüler noch Antigen-Schnelltests über sich ergehen lassen. Geplant sei, ab 20. September mit den Pool-Tests zu beginnen, sagte Angelika Elsner. Dass PCR-Tests später im Jahr auch an den weiterführenden Schulen eingeführt werden könnten, wollte Müller nicht ausschließen. Allerdings sei der Aufwand schon sehr hoch. Es gelten weiterhin Abstandsregeln. Und bis 1. Oktober müssen die Schüler noch Masken tragen. Dabei genügt bei Grundschülern eine Stoffmaske, mindestens ein OP-Mundschutz muss es bei den älteren Schülern sein. Die Frist von knapp drei Wochen soll die Ansteckungsgefahr seitens der Ferienrückkehrer mindern. In Rosenheim waren in den vergangenen Wochen regelmäßig mehr als 40 Prozent der neuen Ansteckungen durch Rückkehrer verursacht worden. Auf dem Sportplatz und im Schulhof müssen keine Masken getragen werden.

Feiern
auf Abstand

Die Zahl der Erstklässler hat wieder zugenommen, 2447 Kinder aus dem Landkreis sehen erstmals eine Grundschule von innen, 157 (6,86 Prozent) mehr als im Vorjahr. In der Stadt sind es 549, 25 (4,77 Prozent) mehr als 2020. Sie alle werden die Erinnerung an einen besonderen ersten Schultag teilen. Einführungsveranstaltungen dürfe es geben, sagte Müller. Allerdings mit Maske und Abstand – soweit es sich nicht um Verwandte handelt –, aber ohne Musik und ohne Bewirtung in Räumen. Müller appellierte an die Eltern, sich und ihre Zöglinge schon vor den Feiern testen zu lassen.

Regeln für
die Isolation

Wer positiv getestet wurde, muss sich in häusliche Isolation zurückziehen. Das unterstrich Edgar Müller. Allerdings müssen nicht zwangsläufig andere Schüler oder gar die gesamte Klasse folgen. „Die anderen Kinder gehen erst mal in die Schule, dieses Restrisiko geht man ein“, sagte Müller. Das Gesundheitsamt wäge dann ab, ob weitere Maßnahmen angebracht seien. Auch aufgrund der umfassenden Testungen der Schüler sehe er die Gefahr einer Infektion als „äußerst gering“ an, sagte Müller.

(Weitere Berichte folgen).

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