Feldkirchen-Westerham – Fünf der sechs Schwarzbauten auf Gut Irnberg von Hans Schaberl junior, Sohn des Bürgermeisters der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, sind inzwischen legalisiert. Das Landratsamt Rosenheim erteilte bereits in fünf Fällen eine Baugenehmigung. Heute entscheidet der Bauausschuss der Gemeinde über den Tekturantrag zum Gesindehaus, dem sechsten Schwarzbau.
Kritische Stimmen
aus der Bevölkerung
In der Bauausschusssitzung vom Januar stand das Thema erstmals auf der Tagesordnung und sorgte anschließend auch für kritische Stimmen aus der Bevölkerung (wir berichteten). Dass ausgerechnet der Sohn des Bürgermeisters nicht gewusst haben soll, dass er trotz landwirtschaftlicher Privilegierung Baugenehmigungen für seine Vorhaben braucht, stieß auf Unverständnis.
Eine Maschinen- und Heuhalle, eine Garage mit Lager, eine Werkstatt mit Lager, eine Garage für zwei Autos und einen Hofschlepper sowie ein Rinderstall wurden mittlerweile vom Landratsamt genehmigt. „Alle erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht, die Genehmigungen erfolgten auf Grundlage des Paragrafen 35 des Baugesetzbuches“, erläutert Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamtes Rosenheim. Paragraf 35 regle das Bauen im Außenbereich und definiere die Fälle, in denen Baugenehmigungen aufgrund einer landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt werden können.
„Ich finde es schade, dass ich das aus den Medien erfahre und nicht persönlich informiert worden bin“, kritisiert Gemeinderätin Elisabeth Spielmann (Bündnis 90/Grüne), die auch Mitglied des Bauausschusses ist. „Für die Neuerrichtung des Gesindehauses liegt noch keine Baugenehmigung vor“, informiert Fischer. Vorab muss die Gemeinde ihr Einvernehmen geben. Deshalb steht heute ein Tekturantrag zum Einbau einer Austragswohnung und von zwei Ferienwohnungen im ehemaligen Gesindehaus auf der Tagesordnung. „Tektur“ bezeichnet die Änderung eines Bauantrages durch den Antragsteller.
„In den eingereichten Bauantragsunterlagen sind im errichteten Ersatzbau eine Austragswohnung von 90 Quadratmetern sowie Ferienwohnungen mit Größen von 66 und 54 Quadratmetern vorgesehen“, klärt die gemeindliche Bauverwaltung auf. „Es gab bereits Vorgespräche mit dem Landratsamt, dem noch ein Betriebskonzept vorgelegt werden muss“, informiert Bauamtsleiter Hermann Weber. „Nach Einstufung des Landwirtschaftsamtes handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben um eine privilegierte Maßnahme, sodass auf Grundlage des Paragrafen 35 Absatz 1 des Baugesetzbuches ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung des Vorhabens besteht.“
In der Gemeinde herrscht genau darüber geteilte Meinung: „Die Bevölkerung sieht das sehr kritisch. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die geplante Austragswohnung wirklich für die eigene Familie gebraucht wird“, gibt Josef Hupfauer, Dritter Bürgermeister und Vertreter der Freien Wähler Feldolling, die Bürgermeinung wieder.
Sollten Räte das Konzept sehen?
Er plädiert dafür, dass das erforderliche Betriebskonzept nicht nur dem Landratsamt, sondern auch dem Bauausschuss vorgelegt werden sollte. Doch die Entscheidungsbefugnisse der Gemeinde sind begrenzt: „Eine Kommune erteilt keine Baugenehmigung.
Der Bauausschuss kann nur das gemeindliche Einvernehmen zu einem Bauvorhaben geben oder verweigern. Die Genehmigung erteilt das Landratsamt“, erläutert der Bauamtsleiter die Rechtslage.
Der Bauherr selbst wollte sich gegenüber den OVB-Heimatzeitungen nicht zum Projekt äußern.