Geheime Querdenker-Schule?

von Redaktion

Behörden sind dem Betrieb auf einem Hof in Deutelhausen auf der Spur

Schechen – Was tut sich auf dem alten Bauernhof in Deutelhausen? Vieles deutet aktuell darauf hin, dass dort sogenannte Querdenker eine Schule eröffnet haben. Ein Hinweis darauf ging aus der Nachbarschaft des Hofes am Freitag bei der Gemeinde Schechen ein. Seitdem laufen dort und im Landratsamt Rosenheim die Nachforschungen. „Wir wissen, dass da etwas ist. Aber was, das wissen wir noch nicht“, formuliert es Bürgermeister Stefan Adam.

Frage: Betreuung
oder Schulbetrieb

„Viel kann ich dazu derzeit noch nicht sagen“, sagt Ina Krug, Sprecherin des Landratsamtes Rosenheim, auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen. Das Landratsamt sei am Freitagnachmittag drüber informiert worden, dass sich auf dem Bauernhof in Deutelhausen wohl eine zweistellige Anzahl an Kindern und Jugendlichen treffe. „Es gibt derzeit noch viele Fragezeichen. Unklar ist unter anderem, ob es sich hier tatsächlich um einen Schulbetrieb oder eine Art Betreuung handelt“, erklärt Krug. Unbekannt sei auch die Situation vor Ort. Dies müsse alles zunächst abgeklärt werden.

Nach Aussagen von Nachbarn stand der heruntergekommene Hof jahrelang leer, nachdem der letzte Mieter ausgezogen war. Der ehemalige Besitzer hätte das Gebäude abreißen wollen, habe es dann aber wohl verkauft.

Ein Nachbar, der namentlich nicht genannt werden möchte, wurde bei einer Begegnung mit einem der Erwachsenen, Trump-Kappe auf dem Kopf, informiert, dass es sich um eine Gruppe handele, die mit „dem System“ nicht einverstanden sei und jetzt eine eigene Schule aufmache. Ob er nicht zufällig Lehrer kenne, die auch unzufrieden seien. Sie bräuchten noch Lehrkräfte. „Ich habe nur gesagt, dass ich niemanden kenne und bin gegangen“, erzählt er.

Ob Schule oder Lerngruppe, das ist rechtlich einer der Knackpunkte. Bisher können Eltern, die nicht wollen, dass ihre Kinder Selbsttests machen und Maske tragen, diese aus dem Präsenzunterricht herausnehmen und der Schulpflicht per Distanzunterricht nachkommen. Diese Regelung gelte nach wie vor, bestätigt Angelika Elsner vom Staatlichen Schulamt Rosenheim auf Nachfrage.

Privatschulen, gleich welcher Geisteshaltung, müssen von der Regierung von Oberbayern genehmigt werden, um den Unterrichtsbetrieb aufnehmen zu können. Von der Regierung von Oberbayern kam bis Redaktionsschluss keine Antwort auf die Anfrage.

Bürgermeister hat
„schlechtes Gefühl“

„Wenn es eine Art Lerngruppe oder Mittagsbetreuung ist, dann gibt es rechtlich vermutlich keine größeren Probleme“, sagt Schechens Bürgermeister Stefan Adam. Werde aber eine Schule betrieben, dann sehe es anders aus. Da wären dann in Sachen Baurecht, Jugendrecht, Schulrecht, et cetera noch viele Fragen offen. Das versuche die Gemeinde gemeinsam mit dem Landratsamt jetzt zu klären. Adam gibt offen zu: „Ich habe ein schlechtes Gefühl bei der Sache.“

Recherchen der Redaktion hinsichtlich des Betreibers der vermeintlichen Schule liefen bislang ins Leere.

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