Als Auftragskiller in Afrika gearbeitet

von Redaktion

30-Jähriger soll 43-jährige Rosenheimerin vergewaltigt haben – Urteil fällt heute

Traunstein/Rosenheim – Hämatome und Schwellungen im Gesicht und am Körper stellten Ärztinnen an einer 43-Jährigen aus Rosenheim fest. Die Frau soll in der eigenen Wohnung mutmaßlich von einem 30-Jährigen misshandelt und vergewaltigt worden sein. Der Tatverdächtige, ein Asylbewerber aus Westafrika, muss sich derzeit vor dem Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler verantworten. Der Mann war 2016 nach Deutschland gekommen, 2017 lernte er die 43-Jährige kennen. Sie stand ihm zur Seite, „um ihm eine bessere Bleibeperspektive zu schaffen“, wie es Staatsanwalt Moritz Weinhart in der Anklage formulierte.

Eine Flasche Whisky
und sechs Bier

Der 30-Jährige behauptete über seinen Verteidiger Ralph Botor aus Rosenheim, dass er ein Jahr lang eine Beziehung mit der 43-Jährigen gehabt habe. An jenem Tag habe er 0,7 Liter Whisky und sechs Halbe Bier getrunken. Die 43-Jährige habe ihn am Abend des 7. Februar erst nach dreistündigem Warten in die Wohnung gelassen. Im Schlafzimmer habe sie ihn angegriffen. Er habe hinter sich geschlagen. Einen sexuellen Kontakt habe es nicht gegeben. Nach Verlassen der Wohnung sei er am 9. Februar zurückgekehrt, um sein Handy zu holen.

Die 43-Jährige schilderte, sie habe seinem Flehen, ihn wegen des Wetters und der Corona-Ausgangssperre in der Wohnung übernachten zu lassen, gegen 21 Uhr nachgegeben. Er habe unerlaubt ihr Schlafzimmer betreten und ihr Handy, als sie die Polizei verständigen wollte, gewaltsam weggenommen. Er habe viele Male zugeschlagen. Irgendwann sei sie, völlig erschöpft oder bewusstlos, eingeschlafen.

Einen Krankenwagen habe sie nicht rufen dürfen. Der Täter habe sie morgens geweckt, sie immer wieder geschlagen, gefilmt und schließlich vergewaltigt. Als er ging, habe er sein Handy liegenlassen. Als sie am 9. Februar in die Stadt fahren wollte, lauerte ihr der 30-Jährige auf. Den handgreiflichen Streit beobachtete eine Nachbarin und verständigte die Polizei. Eine Streife fasste den Mann in der Nähe.

Ein Sachverständiger attestierte dem Angeklagten in dem Prozess volle Schuldfähigkeit. Bezüglich des angegebenen hohen Alkoholkonsums könne eine schuldmindernde Intoxikation vorliegen.

Der rechtsmedizinische Gutachter Dr. Helmut Pankratz informierte über die Untersuchungsfakten. „Die Verletzungen im Gesicht mit einem Brillenhämatom am Auge und die Schwellungen am Kopf entstanden durch Faustschläge“, sagte er. Für einen Geschlechtsverkehr sah der Sachverständige Indizien, aber keine Beweise. Das mutmaßliche Opfer hatte aus Scham zunächst keine Polizei eingeschaltet.

Am Körper des Angeklagten fand der Rechtsmediziner nach dessen Inhaftierung zahlreiche Kratzer an Händen und Armen.

Gestern nahm Dr. Pankratz in einer Prozesspause das linke Bein des 30-Jährigen in Augenschein. Der Mann hatte behauptet, in seinem Herkunftsland als Auftragskiller gearbeitet zu haben. Er habe mehrere Menschen getötet. Bei einem Schusswechsel mit der Polizei hätten zwei Kugeln seinen linken Oberschenkel getroffen. Die beiden Schussnarben bestätigte der Mediziner. In Deutschland ist der 30-Jährige laut Bundeszentralregister nur geringfügig vorgeahndet.

Zeugin hat Angst
vor dem Angeklagten

Der Sachbearbeiter der Kripo Rosenheim schilderte aus der ersten Vernehmung der 43-Jährigen: „Ich hatte keinen Zweifel an ihrer Aussage.“ Nach Vergewaltigungen gebe es unterschiedliches Verhalten von Opfern. Eine Kollegin hatte die Nachbarin des mutmaßlichen Opfers vernommen. Der Eindruck der Beamtin: „Sie war sich absolut sicher. Sie sah, wie ein Mann aggressiv an der Haustür rüttelte und sich dann an der Treppe versteckte.“ Die ältere Dame wollte aus Angst vor dem Angeklagten nicht selbst vor Gericht erscheinen.

Der Prozess geht am heutigen Mittwoch um 9 Uhr mit den Plädoyers und dem Urteil weiter.kd

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