30-Jähriger muss neuneinhalb Jahre ins Gefängnis

von Redaktion

Asylbewerber wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt – Verteidiger kündigt Revision an

Traunstein/Rosenheim – Ein 30-jähriger Asylbewerber hat eine 43-jährige Rosenheimerin in deren Wohnung misshandelt und vergewaltigt. Zu diesem Ergebnis kam die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler gestern. Die Kammer verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Raubs eines Handys zu neuneinhalb Jahren Gefängnis.

Angeklagter
bestreitet die Tat

Der Angeklagte und die Nebenklägerin kannten sich seit 2017. Die Frau unterstützte ihn in seinem Bemühen, in Deutschland bleiben zu können. Am 7. Februar dieses Jahres hatte er sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung der 43-Jährigen verschafft. Er traktierte die Frau mit Faustschlägen und vergewaltigte sie. Der Täter nahm ihr das Handy weg und ließ sie nicht aus der Wohnung entkommen. Dann verließ er die Wohnung am 8. Februar. Als die 43-Jährige am Tag darauf außer Haus ging, lauerte er ihr auf. Eine Augenzeugin holte die Polizei. Eine Streife verhaftete den Mann wenig später.

Verteidiger Ralph Botor aus Rosenheim führte in der Hauptverhandlung die starke Alkoholisierung und den Drogenkonsum des 30-Jährigen als schuldmindernden Aspekt ins Feld. Ein Sachverständiger konstatierte gestern hierzu, weder der Alkohol noch das Cannabis hätten die Tat erheblich beeinflusst.

Eine Biologin vom Rechtsmedizinischen Institut an der Uni München berichtete, an der 43-Jährigen seien keine Genspuren gefunden worden. Daraus sei aber nicht zu schließen, dass kein Geschlechtsverkehr stattgefunden habe.

„Der angeklagte Sachverhalt hat sich bestätigt. Der Rechtsstaat muss seine ganze Härte zeigen“, eröffnete Staatsanwalt Moritz Beinhart sein Plädoyer auf zehn Jahre Freiheitsstrafe. Der voll schuldfähige 30-Jährige habe den Widerstand der Geschädigten mit Schlägen gebrochen. Die Einlassung des Angeklagten sei widersprüchlich. So könnten die Verletzungen an Kopf und Augen laut Rechtsmedizin nicht durch Schläge mit der flachen Hand entstanden sein. Die angebliche Trinkmenge sei „grober Unfug“. Der Sachverhalt beruhe auf den glaubhaften, schlüssigen Angaben der Geschädigten. „Sie hat tapfer ausgesagt, versucht, Haltung zu bewahren und ist bei der Schilderung der Tat doch in Tränen ausgebrochen. Sie hat sich keine Story ausgedacht, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten, hat auch kein Motiv dazu“, sagte Beinhart. Wenn nur „ein Hauch der Vorgeschichte“ stimme, gebe es für den 30-Jährigen „in Deutschland nur einen Platz – das Gefängnis“. Angesichts der Hilfsbereitschaft des Opfers sei die Tat besonders verwerflich, hob der Staatsanwalt heraus.

Nebenklagevertreter Wolfgang Müller aus Rosenheim sprach von einem „dreitägigen Martyrium“ der 43-Jährigen: „Blaue Flecken vergehen. Seelische Schäden bleiben auf Dauer. Sie hat noch immer Angst, musste die Wohnung wechseln.“

Erstmals ergriff der bis dahin schweigend Angeklagte gestern das Wort. Er beharrte auf einer längeren „Beziehung“ und beteuerte, er habe die Frau geliebt. Die Schläge bedauere er. Er habe viel falsch gemacht in seinem Leben, „aber nie jemanden vergewaltigt“. Das versuchte Verteidiger Ralph Botor mit Fakten zu untermauern, dabei Zweifel an der Aussage der Nebenklägerin zu streuen. Er sah keine Beweise für eine Vergewaltigung. Am Ende bleibe „eine einfache Körperverletzung“, für die eine zehnmonatige Freiheitsstrafe mit Bewährung angemessen sei.

Richterin Aßbichler betonte im Urteil, dass die Schilderung des Angeklagten zum Tatablauf nicht nachvollziehbar sei: „Er hat versucht, das Opfer zum Täter zu machen.“ Völlig im Widerspruch zu der Augenzeugin stehe die Darstellung des 30-Jährigen bezüglich der Szene am Hauseingang. Zu einer „besonders schweren Vergewaltigung“ wie in der Anklage sei die Kammer aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gelangt. Das Verletzungsbild beinhalte eine Vielzahl von Hämatomen: „Da kann man nur erahnen, was da abgelaufen ist.“ Die Geschädigte leide noch heute an den psychischen Folgen, unterstrich die Richterin. Zur Zukunft des 30-Jährigen meinte sie: „Sie gehen jetzt zunächst ins Gefängnis. Von dort werden Sie nach Rechtskraft des Urteils direkt abgeschoben.“ „It’s allright“, kommentierte der Angeklagte die Entscheidung. Der Verteidigerkündigte bereits Revision gegen das Urteil an. kd

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