Pflichtverteidiger wirft in Verhandlung hin

von Redaktion

Angeklagter nicht einverstanden mit Strategie – Prozess wegen Körperverletzung wird fortgesetzt

Rosenheim – Ein 21-jähriger Rosenheimer muss sich vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Die Verhandlung musste allerdings unterbrochen werden, weil sich der Verteidiger und der Angeklagte nicht über ihre Verteidigungsstrategie einigen konnten.

Es steht einiges
auf dem Spiel

„Deal or no Deal?“, diese nicht ganz einfache Frage erhitzte die Gemüter und führte vor dem Jugendschöffengericht zum Zerwürfnis zwischen dem Angeklagten und Pflichtverteidiger. Für den bereits vorbestraften Rosenheimer, der aktuell wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, steht einiges auf dem Spiel. Im Falle eines Schuldspruchs würde eine Bewährungsstrafe aus 2019 in das Strafmaß miteinbezogen.

Doch auch für die Zeugen ist der Einsatz hoch. Die Belastungszeugen sind der Geschädigte und seine Ehefrau, die Entlastungszeugen sind die Eltern des Angeklagten. Bei einer Falschaussage drohen empfindliche Strafen.

Aufgrund der schwierigen Beweislage hatte der erfahrene Rechtsbeistand deshalb eine Verständigung angeregt und im Falle eines Geständnisses mit der Staatsanwaltschaft und dem Jugendschöffengericht eine Einheitsjugendstrafe zwischen einem Jahr und vier Monaten und einem Jahr und sechs Monaten für seinen Mandanten ausgehandelt. Doch damit waren der Angeklagte und seine Familie nicht einverstanden. Dementsprechend ging es vor dem Gerichtssaal kurzzeitig hoch her.

Lautstark machte der Angeklagte deutlich, dass er zu keinem Schuldeingeständnis bereit sei, währenddessen Angehörige bereits telefonisch nach einem neuen Anwalt suchten. Letztlich half kein gutes Zureden und der Verteidiger legte sein Mandat nieder. „Sie machen einen großen Fehler“, versuchte auch die Bewährungshelferin auf den 21-Jährigen einzuwirken – ohne Erfolg.

Richter Dirk Dombrowski führte dem Angeklagten nochmals vor Augen, dass das Strafmaß ohne Geständnis deutlich höher ausfallen könne. Zudem erging der rechtliche Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Betracht komme.

Außerdem erwarte die Eltern ein Verfahren wegen Falschaussage, falls die Aussagen des Geschädigten glaubhaft seien. Im Falle des Vaters sei dies dann mit einer hohen Haftstrafe verbunden. „Damit gehen sie ein hohes Risiko ein“, so der Richter. Laut Anklage soll der Angeklagte am 30. Mai vergangenen Jahres seinem Nachbarn nach einem Streitgespräch ohne Vorankündigung mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei eine blutige Nase verpasst haben. Dabei soll auch das Brillengestell gebrochen sein. Der Schaden beträgt 3000 Euro.

Prozess wird am
6. Oktober fortgesetzt

Die Verhandlung wird am 6. Oktober mit einem neuen Verteidiger fortgesetzt, weil das Jugendschöffengericht während der Sitzung den Wahlverteidiger nicht erreichen konnte. Ein weiterer Aufschub kam für das Gericht nicht infrage, weil der Verhandlungstermin schon so oft verschoben worden sei. Es steht dem Angeklagten aber frei, den gewünschten Anwalt als Wahlverteidiger hinzuzuziehen. Christa Auer

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