Rosenheim – Schule oder Lerngruppe, Querdenker – womöglich sogar Reichsbürger – oder einfach unzufriedene Eltern und Lehrkräfte – rund um die Einrichtung auf dem alten Bauernhof in Deutelhausen gab es in diesen Tagen für das Kultusministerium, die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt viele Fragen zu klären.
Genehmigung war
nie beantragt
Eine Frage war schnell geklärt: Es ist keine genehmigte „freie Schule“. Da waren sich Daniel Otto, stellvertretender Pressesprecher des Kultusministeriums, und Wolfgang Rupp, Sprecher der Regierung von Oberbayern schon in ihren ersten Reaktionen auf die Anfrage der OVB-Redaktion einig. Otto hatte bereits am Montag- abend nach Redaktionsschluss, in einer E-Mail angekündigt, dass der Betrieb einer nicht genehmigten Schule nicht hingenommen werde.
Am gestrigen Mittwoch kam am Abend die Mitteilung, dass die Regierung von Oberbayern als Schulaufsichtsbehörde und das Landratsamt Rosenheim als Bauaufsichtsbehörde den Betrieb „der privaten schulischen Einrichtung durch eine private Vereinigung mit sofortiger Wirkung untersagt“ haben.
Gleichzeitig wurde laut Wolfgang Rupp „einer Person“ die Tätigkeit als Leitung und als Lehrkraft in dieser Einrichtung untersagt. Die sofort vollziehbaren Untersagungsbescheide wurden der Leitung und der Betreiberin der nicht genehmigten Schule sowie dem Grundstückseigentümer des Bauernhofes und den Nutzungsberechtigten laut Pressemitteilung im Laufe des Mittwochs bekannt gegeben. Für den Fall der Nichtbeachtung der Untersagungsverfügungen werden laut Rupp jeweils Zwangsgelder in Höhe von bis zu 20000 Euro fällig.
Begehungen des alten Bauernhofs im Schechener Ortsteil Deutelhausen durch das Landratsamt und das Staatliche Schulamt Rosenheim hatten ergeben, dass auf dem Gelände eine nicht genehmigte Ersatzschule betrieben wurde. „Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden dort etwa 50 Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 1 bis 9 ohne die erforderliche schulaufsichtliche Genehmigung unterrichtet“, so Rupp in der Pressemitteilung.
Der Genehmigungsprozess für staatlich genehmigten oder staatlich anerkannten Privatschulen ist umfangreich und soll sicherstellen, dass die privaten Ersatzschulen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen Schulen entsprechen. „Da nach derzeitigen Erkenntnissen insbesondere nicht davon auszugehen ist, dass der Schulbetrieb genehmigungsfähig wäre, hat die Regierung von Oberbayern das öffentliche Interesse für die Untersagung festgestellt“, heißt es in der Presseerklärung.
Nutzung nur wohnen
und Landwirtschaft
Eine baurechtliche Genehmigung für die Nutzung des alten Bauernhofes zu schulischen Zwecken lag laut Ina Krug, Sprecherin des Landratsamtes, ebenfalls nicht vor. Aktuell bestehe eine baurechtliche Erlaubnis, die Gebäude auf dem Grundstück zu Wohnzwecken oder für die Landwirtschaft zu nutzen. Eine Nutzungsänderung für einen schulischen Betrieb wurde laut Ina Krug beim Landratsamt nicht beantragt.