Futtergewinn durch Verordnung möglich

von Redaktion

Rosenheim – Aufgrund der Starkregenereignisse der vergangenen Monate sind viele landwirtschaftliche Betriebe mit Futterknappheit konfrontiert. Daher wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung auf den Weg gebracht, um die Futtergewinnung auf „Ökologischen Vorrangflächen“ mit Zwischenfrüchten und Untersaaten zu ermöglichen. Diese Verordnung gilt auch für den Landkreis Rosenheim. Damit ist seit vergangenem Mittwoch sowohl eine Beweidung als auch eine Schnittnutzung der Zwischenfrucht und der Untersaaten für Futterzwecke möglich. Ebenso ist eine Weitergabe an Dritte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe möglich. Für die Beweidung oder Mahd dieser Flächen ist weder ein Antrag noch ein Anzeigeverfahren nötig. Es sind jedoch die sonstigen bestehenden Auflagen zu beachten. Nähere Informationen können beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingeholt werden.

Artikel 10 von 11