Düngeverordnung: Sperrfrist verschiebt sich um vier Wochen
Rosenheim – Die Düngeverordnung sieht unter anderem Einschränkungen bei der Düngung im Herbst vor. So dürfen zum Beispiel Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff zu bestimmten Zeiten nicht ausgebracht werden. Die Sperrfrist auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau beginn