Düngeverordnung: Sperrfrist verschiebt sich um vier Wochen

von Redaktion

Rosenheim – Die Düngeverordnung sieht unter anderem Einschränkungen bei der Düngung im Herbst vor. So dürfen zum Beispiel Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff zu bestimmten Zeiten nicht ausgebracht werden. Die Sperrfrist auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau beginnt regulär am Montag, 1. November, und endet am 31. Januar. Wenn regionale Besonderheiten wie Witterung, Beginn und Ende des Pflanzenwachstums sowie Ziele des Boden- und Gewässerschutzes nicht entgegenstehen, kann die Kernsperrfrist um zwei oder vier Wochen nach hinten verschoben werden. Für den Landkreis und die Stadt Rosenheim wurde eine Verschiebung um vier Wochen beantragt und auch festgesetzt. Damit beginnt die Sperrfrist für alle Grünlandflächen und Ackerflächen mit mehrjährigem Feldfutterbau in Stadt und Landkreis einheitlich am Montag, 29. November, und endet mit Ablauf am Montag, 28. Februar.

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