Millionen-Erbschaft entpuppt sich als Schwindel

von Redaktion

50-Jährigen aus dem Kreis Traunstein um 7000 Euro geprellt – 43-Jähriger vor Gericht

Traunstein – Ein 50-Jähriger glaubte an die Info über soziale Netzwerke, er könne eine Erbschaft von einer Million Euro machen. Um an das Geld zu kommen, müsse er rund 7000 Euro Zollgebühren entrichten.

Beihelfer muss
sich verantworten

Er zahlte, und fiel damit auf einen Trick herein. Einen der Beihelfer zu dem Betrug, einen 43-Jährigen aus Frankfurt, verurteilte das Amtsgericht Traunstein mit Richterin Maria Riedl zu acht Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Als Bewährungsauflage muss er 600 Euro an die Jonathan Soziale Arbeit GmbH zahlen.

Mit dem Schuldspruch und der Höhe der Strafe entsprach das Gericht dem Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die von einer ursprünglich angeklagten Mittäterschaft zu einer Beihilfetat gelangt war. Eine Frau hatte den 50-Jährigen via Internet in ein Motel in Frankfurt am Main gelockt. Dort zeigten Unbekannte dem Mann aus dem nördlichen Landkreis Traunstein einen Koffer mit einem tragbaren Tresor, in dem angeblich die Erbschaft lag.

Tatsächlich befanden sich darin wertlose Bündel aus einfachem Kopierpapier. Die ungewöhnliche Farbe des „Geldes“ begründeten die Täter mit einer chemischen Präparierung zur „Tarnung“ des hohen Betrags. Dabei handelt es sich um den bekannten sogenannten „Wash-Wash“-Trick. Angesichts der enormen Summe rückte der 50-Jährige die „Zollgebühren“ heraus. Von dem Betrag sah er nie etwas wieder. An der Folie um eines der Notenbündel wurde später eine Fingerspur des 43-Jährigen nachgewiesen.

Der Angeklagte schwieg gestern zu den Vorwürfen. Die Anklägerin befand den Mann aus Schwarzafrika jedoch zumindest eines Beihilfebeitrags überführt. Der Verteidiger, Markus Künzel aus Frankfurt, beantragte Freispruch. Man wisse nicht, wer was verpackt habe oder ob die Fingerspur nicht aus einer anderen Verwendung des Materials stamme.

Richterin Maria Riedl sprach im Urteil von einer „vorsätzlichen Haupttat“, mit der der 50-Jährige um die rund 7000 Euro betrogen worden sei. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte dazu Beihilfe geleistet habe: „Er hat das ‚Geld‘ in Frischhaltefolie verpackt. Ich habe keinen Zweifel, dass er das Paket in der Hand hatte.“ Die Vorsitzende Richterin betonte, aufgrund der Gesamtumstände stehe fest, dass der 43-Jährige von der Haupttat wusste – auch wenn er vielleicht nicht alle Einzelheiten kannte. Riedl fuhr fort: „Für mich ist kein begründeter Zweifel hinsichtlich der Haupttat und der Beihilfe des Angeklagten geblieben.“

Relativ
hoher Schaden

Strafmindernd wirkte die Untersuchungshaft, strafschärfend der relativ hohe Schaden und die Vorstrafen des Angeklagten. Eine Geldstrafe sei nicht mehr ausreichend. Die Richterin begründete die Bewährungschance zum Beispiel mit der aktuellen Ausbildung des 43-Jährigen zum Altenpfleger. Monika Kretzmer-Diepold

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