Traunstein – Auf der Jagd nach weltrekordverdächtigen Rapfen aus dem Chiemsee kamen zwei Männer aus Nordfriesland und aus Holzkirchen im August 2018 in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz. Ein auf dem Portal Youtube veröffentlichtes Video brachte die Angler wegen „quälerischer Tiermisshandlung“ vor das Amtsgericht Traunstein. Richterin Lisa Köninger stellte das Verfahren gestern letztlich mit Zustimmung von Staatsanwalt Thomas Putschbach wegen geringer Schuld gegen Geldauflagen von 1200 Euro beziehungsweise 700 Euro ein.
Anzeige nach
Videosichtung
Aufgekommen war der Fall durch einen Hinweis an die für den Chiemsee zuständige Polizeiinspektion Prien. Der Informant äußerte aufgrund des Videos im Internet tierschutzrechtliche Bedenken, wie der Polizeizeuge schilderte. Das Veterinäramt am Landratsamt Traunstein habe den Film mit dem Titel „Mission Rekord-Rapfen“ geprüft und bejaht, dass der Tierschutz tangiert sei. Daraufhin sei Anzeige erstattet worden.
Staatsanwalt Thomas Putschbach warf einem 55-jährigen Holzkirchener und einem aus Nordfriesland stammenden 38-Jährigen, der in Koblenz lebt, vor, sie hätten Mitte August 2018 das Ziel verfolgt, am Chiemsee einen alten Weltrekord der IGFA (International Game Fish Association) durch Angeln eines „Rekord-Rapfens“ brechen wollen. Daneben sollte die Aktion werbewirksam bei Youtube und in der Zeitschrift „Fisch & Fang“ kommerziell verwertet werden.
Zu keinem Zeitpunkt sei geplant worden, die Rapfen, die auch den Namen Schied tragen und zur Gattung der Karpfenfische gehören, oder andere der gefangenen Fische zu essen. Rapfen seien wegen der vielen Gräten, auch in Y-Form, kaum als Speisefische geeignet. Zusammen hätten die Angeklagten in Begleitung eines Kameramannes eine Vielzahl von Fischen aus dem Chiemsee geholt, darunter Hechte und Mairenken, sie für nicht unerhebliche Zeit vor laufender Kamera in der Luft gehalten und sie dann zurück ins Wasser geworfen.
Der Staatsanwalt berief sich in der Anklage auf das Veterinäramt, wonach das Anhaken, der Drill, die Landung, die Atemnot außerhalb des Wassers und das Abhaken bei den Tieren Schmerzen und Leiden verursachen. Das kräftezehrende Abwehrverhalten des geangelten Fischs führe zu großer Belastung und „Overstress“. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen würden etwa 30 Prozent der geangelten und zurückgesetzten Fische später an den Folgen des Stresses sterben.
Diese Leiden seien nicht gerechtfertigt durch einen „vernünftigen Grund“ wie die Nahrungsgewinnung für Menschen. Maßgebliches Ziel der „Mission Rekord-Rapfen“ sei „der Spaß am Angeln ohne Rücksicht auf das Tierwohl“ gewesen. Ein Vertreter des Veterinäramts Traunstein bestätigte gestern, die Männer hätten zahlreichen Fischen, die zu den Wirbeltieren zählen, länger anhaltende erhebliche Schmerzen zugefügt.
Die Angeklagten beteuerten, ihnen sei es nicht um „Spaß“ gegangen. Sie hätten hauptsächlich eine Reportage über den Chiemsee machen wollen. Jährlich würden hier zwei bis drei der großen Rapfen gefangen. Tatsächlich einen solchen Fisch zu angeln – diese Wahrscheinlichkeit sei sehr klein gewesen. Beide Männer versicherten, sie fischten nur für den Eigenbedarf.
Die Prozessbeteiligten sahen sich das gut eine Viertelstunde lange Video an. Demnach wurde der bislang größte Rapfen 1993 in Schweden gefangen – 6,6 Kilogramm schwer und 79,5 Zentimeter lang. Einer der Angeklagten meint im Boot sitzend: „Wir versuchen, einen größeren zu fangen.“
Hechte und
Mairenken
Sie sagen, sie hätten Angeln mit Köderfischen ausgelegt, dazu einen Wobbler. Mehrfach ist zu sehen, wie die Männer Fische, darunter Hechte und Mairenken, aus dem Wasser drillen, sie abhaken, in die Höhe halten und dann nach einiger Zeit wieder in den Chiemsee entlassen. Einer der Angeklagten brüstet sich mit „zehn Hechten“.
Einmal scheint ein Rapfen angebissen zu haben. Er hinterlässt aber lediglich einen zerfledderten Köderfisch, stellen die Angeklagten enttäuscht fest. In der Publikation „Fisch & Fang“ ist von „Hechte ohne Ende“ die Rede: „Es hagelt gnadenlose Hechtattacken auf alles, was wir an Ködern anbieten.“ Letztlich fingen die Angeklagten übrigens keinen einzigen Rapfen.