Traunstein – Das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen Polizeibeamten wegen Strafvereitelung im Amt ist rechtskräftig. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt jetzt mitteilte, wurde das Urteil vom 26. April bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Der entsprechende Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts erging bereits am 19. Oktober. Über die dienst- und disziplinarrechtlichen Folgen für den Beamten werde die zuständige Disziplinarbehörde beim Polizeipräsidium München entscheiden. Das Landgericht hatte den Mann zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Beamte, der in der Abteilung Staatsschutz arbeitete, hatte nach Auffassung des Gerichts kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Polizisten eingeleitet, der rassistische Chats verbreitet hatte (wir berichteten). Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert. In den Chats waren Muslime beschimpft worden. dpa