Traunstein – „Sie sehen sich als Opfer. Aber Sie sind Täter – einer der übelsten Sorte.“ Das stellte Richter Thilo Schmidt im Urteil des Schöffengerichts Traunstein über zwei Jahre und fünf Monate Freiheitsstrafe gegen einen 29-Jährigen fest. Unmittelbar darauf klickten für den Traunsteiner die Handschellen. Das Gericht hatte zusätzlich einen Haftbefehl erlassen. Polizeibeamte brachten den Mann umgehend in ein Gefängnis. Der Mann hatte seine Lebensgefährtin (28) mehrmals misshandelt, sie unter anderem bedroht und zehn Stunden eingesperrt. Der Frau gelang durch einen Sprung vom Balkon im ersten Stock die Flucht.
Neustart nach
einer Trennung
Das Paar hatte sich im Mai 2019 kennengelernt. Häufig kam es zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen, zumeist in der gemeinsamen Wohnung in Traunstein. Die erste Phase der von Streit, Gewalt und seitens des Mannes unbegründeter Eifersucht geprägten Beziehung dauerte bis August 2019. Nach der Trennung wagte das Paar einen Neustart im März 2020. Letztlich änderte sich wenig. Ende November 2020 zog die Frau den endgültigen Schlussstrich. In diesen zweiten Zeitraum fielen die angeklagten Tatkomplexe.
Laut Staatsanwältin Helena Neumeier attackierte der 29-Jährige die Freundin Anfang September 2020 derart, dass die Frau einen Bruch an der rechten Hand erlitt. Knapp drei Wochen später trug sie eine Fraktur an der linken Hand, eine Schädelprellung und eine Platzwunde davon. Als sich die Geschädigte die Verletzungen im Bad ansehen wollte, folgte ihr der Mann und zwang sie laut Anklage mit Schlägen zu Sex. Ein weiterer Vorfall sollte sich Anfang November 2020 in Grassau ereignet haben – mit Faustschlägen, Schlägen mit der flachen Hand und Ausreißen von Haaren.
Negativer Höhepunkt war der Anklage zufolge die Nacht vor der Trennung Ende November 2020. Die 28-Jährige wurde durch den Freund misshandelt, massiv gedemütigt und erniedrigt. Er nahm ihr Schlüssel und Handy ab, sperrte sie in der Wohnung ein. Als er ihre Fluchtgedanken registrierte, drohte er: „Du kommst hier sowieso nicht lebend raus.“
Gegen 11 Uhr sprang die Nebenklägerin vom Balkon im ersten Stock der Wohnung. Eine Passantin stand der Verletzten, die nach einem „Frauenhaus“ fragte, hilfreich bei. Wegen einer Schädelprellung, Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule, Arm und weiteren Stellen musste die 28-Jährige fünf Tage im Krankenhaus bleiben. Ein Rechtsmediziner untersuchte sie damals und attestierte „abstrakte Lebensgefahr“ für die 28-Jährige und ihr ungeborenes Kind. In dem Gutachten war von „Rohheitsdelikten“ und „grober Misshandlung“ die Rede.
Der Angeklagte räumte vor dem Schöffengericht Teile der Anklage ein, wies aber die schwerwiegendsten Vorwürfe zurück. Er ließ seinen Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, erklären, die Beziehung sei „nicht gerade glücklich verlaufen“. Die Verletzungen der Nebenklägerin habe der Angeklagte keinesfalls absichtlich herbeigeführt. Gewaltsam erzwungene Sexhandlungen habe es nicht gegeben. Der Angeklagte habe die Frau auch nicht eingesperrt: „Sie hätte jederzeit gehen können.“
Die 28-Jährige Nebenklägerin hatte vor Gericht sichtlich Schwierigkeiten, über die verschiedenen Ereignisse, insbesondere über das Geschehen in den zehn Stunden, zu berichten. Mehrmals weinte sie. Im Vergleich zu ihrer Aussage früher bei der Polizei ordnete sie vor Gericht zwei Vorfälle zeitlich anders ein.
Den wesentlichen Sachverhalt erachtete Staatsanwältin Neumeier für nachgewiesen. Die Geschädigte sei glaubwürdig, habe keinerlei Belastungseifer gezeigt. Ihre Angaben seien detailreich, sprächen für Erlebtes und würden gestützt von den Zeugen. Die Anklägerin beantragte vier Jahre Freiheitsstrafe – bei diesen Worten lachte der 29-Jährige laut – und den Erlass eines Haftbefehls wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die psychischen Folgen für das Opfer hob Nebenklagevertreterin Barbara Strehle aus Neuötting heraus. Verteidiger Michael Vogel versuchte, Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin zu streuen. Vor allem glaube er nicht, dass sie eingesperrt war und die Wohnung über den Balkon verlassen habe. Nur wegen weniger kleinerer Delikte sei der 29-Jährige nach Ermessen des Gerichts zu bestrafen.
Vierfache Körperverletzung
Verurteilt wurde der 29-Jährige wegen vierfacher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung. Bezüglich Vergewaltigung und sexueller Nötigung wurde er freigesprochen – allerdings nicht wegen erwiesener Unschuld, wie Richter Thilo Schmidt betonte. Die Zeugin sei angesichts der vielen Misshandlungen zeitlich durcheinander gekommen. Die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung hätten wohl stattgefunden: „Wenn wir aber nicht sicher sind bei den Tatzeiten, können wir den Angeklagten nicht verurteilen.“
Keine Zweifel hege das Gericht an dem Sprung vom Balkon – in Panik und Todesangst. Der 29-Jährige habe aus völlig unbegründeter Eifersucht gehandelt und zeige „bis heute kein Unrechtsbewusstsein“, so Vorsitzender Thilo Schmidt. Der sichtlich empörte Angeklagte forderte seinen Anwalt sofort auf, Berufung gegen das Urteil einzulegen.