Kiloweise Drogen im Auto

von Redaktion

Rosenheimer Schöffengericht verurteilt 32-Jährigen zu Haftstrafe

Rosenheim/Bad Aibling – Wegen Handels, Besitz und Herstellung von Drogen stand jetzt ein 32-jähriger Dessauer in Rosenheim vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch. Auf dem Parkplatz bei Wasserwiesen hatte die Zollstreife dessen Auto angehalten und 1,3 Kilogramm selbst angebautes Cannabis sowie zwei Kilogramm Amphetamin-Paste sichergestellt.

Der Mann arbeitet seit 2007 in Österreich in verschiedenen Hotels und Restaurants. Dort hatte er den Großteil der Drogen an einen vorher verabredeten Mittelsmann weiterverkaufen wollen. Ein Teil des Cannabis war nach eigenen Angaben für den Eigengebrauch gedacht.

Weil er bei seiner Vernehmung den Lieferanten der Amphetamin-Paste benannte, wurde ihm die Kronzeugenregelung zuerkannt und der Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt. Während der Verhandlung gab er zudem den potenziellen Abnehmer in Salzburg an.

Haarproben
belegen Konsum

Als Motiv für die Tat gab er an, Geld für eine anstehende Gesellenprüfung benötigt zu haben. Was vor Gericht allerdings Zweifel weckte, da er in der Lage war, 4000 Euro für den Amphetamin-Kauf aufzubringen und weitere 1400 Euro bei der Festnahme bei sich hatte. Darüber hinaus war er im Dezember 2020 bereits an der deutsch-österreichischen Grenze mit Haschisch aufgegriffen worden und hatte deshalb im März einen Strafbefehl über 1600 Euro bezahlt. Dass er ein regelmäßiger Cannabis-Konsument war, belegten die Laboruntersuchungen seiner Haarproben.

Dass es sich hier keinesfalls um einen „minderschweren Fall“ handeln könne, auch wenn der Angeklagte Angaben gemacht habe, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Immerhin habe er das 33-fache der sogenannten „geringen Menge“ transportiert und weiterverkaufen wollen. Dazu komme die Produktion und der Besitz der erheblichen Menge an Cannabis. Eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten sei daher angemessen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Schößling aus Leipzig, bezog sich auf die Tatsache, dass sein Mandant nicht nur geständig gewesen sei, sondern auch „wirkungsvolle Aufklärungshilfe“ geleistet habe. Zudem seien die Drogen nicht in den Handel gelangt. Eine Haftstrafe von 21 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie ein angemessenes Bußgeld seien ausreichend.

Große Menge
fließt ins Urteil ein

Das Schöffengericht verurteilte den 32-Jährigen aufgrund der hohen Drogenmenge sowie der geplanten Tat letztlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Theo Auer

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