Gewalttätiger Streit um Liebesdienst?
Die 46-Jährige hatte nach eigenen Angaben ihre Liebesdienste eingestellt, nachdem sich der Angeklagte seines Kondoms entledigt hatte. Foto dpa
Rumäne (41) wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung vor Gericht
Rosenheim – Wegen versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung muss sich derzeit ein 41-jähriger Rumäne in Rosenheim vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll eine Landsfrau (46), die dem Mann Liebesdienste angeboten hatte, übel attackiert haben.
Die rumänische Prostituierte (46), die in Regensburg lebt, bietet ihre Dienste auch in Rosenheim an. Zu ihrem Service gehören auch Hausbesuche wie am 31. August 2020. Auf telefonische Anfrage des Angeklagten sagte sie zu, dass sie ihm gegen ein Salär von 150 Euro plus 30 Euro für den Taxi-Transfer eine Stunde zur Verfügung stünde.
In dessen Wohnung eingetroffen, händigte ihr der Angeklagte, ein 41-jähriger Rumäne, das vereinbarte Entgelt aus. Nach kurzer Zeit, so die Einlassung der 46-Jährigen, habe sich der Angeklagte aber des Kondoms entledigt, woraufhin sie ihre Tätigkeit eingestellt habe. Der Klient habe ihr angeboten, mehr zu zahlen, was sie nach eigenen Angaben abgelehnt habe.
Daraufhin sei er nicht nur beleidigend und bedrohend geworden, sondern habe sie körperlich attackiert und versucht, sie zu Boden zu bringen, um ohne Kondom den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Sie sei von ihm geschlagen, getreten, an den Haaren gezerrt, in eine Türe eingeklemmt und schließlich im Hausflur per Tritt über eine Treppe hinuntergestoßen worden.
Der Angeklagte machte – auf Anraten seiner Verteidiger – zu den Vorfällen keine Angaben. Diese, Rechtsanwältin Julia Weinmann und Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, waren bemüht, die Glaubhaftigkeit der 46-Jährigen in Zweifel zu ziehen. Dazu hinterfragten sie nicht nur mögliche Vorstrafen der Prostituierten, sondern verwiesen auch auf etliche Differenzen zwischen deren Angaben bei der Polizei und ihrer Aussage vor Gericht.
Die ärztlichen Atteste, die unmittelbar nach dem Vorfall erstellt wurden, belegten aufgrund der festgestellten Hämatome und Verletzungen allerdings klar, dass die Frau unmittelbar vorher geschlagen worden war. Weil die dem Gericht genannte Schmerzensgeld-Forderung von 15000 Euro selbst dem Vorsitzenden Richter Matthias Knoblauch unangemessen hoch erschien, unterstellten die Verteidiger, dass es der Frau im Wesentlichen um den Profit gehe.
Das Gericht hat für Anfang des kommenden Jahres einen weiteren Verhandlungstermin angesetzt. Dann sollen unter anderem auch Übersetzungen von Chat-Nachrichten vorliegen, die sich die 46-Jährige sowie der Angeklagte nach dem Abend in rumänischer Sprache geschrieben hatten.