Traunstein/Stephanskirchen – Weil ihm seine Familie angeblich kein Geld gab, überfiel ein psychisch kranker Mann (23) aus Rheinland-Pfalz einen 15-jährigen Schüler in Stephanskirchen, würgte ihn und raubte ihm das 1000 Euro teure Mountainbike. Der Täter zeigte sich gestern vor der Siebten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune geständig.
Unterbringung
steht im Raum
In dem Sicherungsverfahren geht es einzig um die Frage einer Unterbringung in der Psychiatrie. Bestraft werden kann der krankheitsbedingt schuldunfähige Mann nicht.
Die Antragsschrift von Staatsanwältin Eva Hittinger wertet den Überfall auf den 15-Jährigen am 26. Mai gegen 13.55 Uhr im Bereich einer Unterführung als Raub und gefährliche Körperverletzung. Hinzu kommt ein Widerstand des Beschuldigten gegen einen Arzt bei der Blutprobe am gleichen Tag gegen 17.20 Uhr in der Dienststelle der Kripo Rosenheim. Als der Arzt den Stauschlauch am Arm anlegen wollte, trat der 23-Jährige den Mediziner ohne Vorwarnung mitten ins Gesicht. Der Geschädigte erlitt eine blutende Platzwunde an der Lippe.
Zu dem Vorfall bei der Kripo meinte der Beschuldigte gestern: „Bei der Polizei habe ich mich benommen wie ein Vollidiot – so lange, bis sie mich in die Psychiatrie gebracht haben. Das hat ja geklappt.“ Er räumte auf Fragen des Gerichts auch ein, Beamten am Morgen das Frühstück nachgeworfen zu haben. Der 23-Jährige, dem als Verteidiger Alexander Kohut aus Rosenheim zur Seite steht, beteuerte mehrmals, nicht krank zu sein. Er werde die ihm verschriebenen Medikamente nicht nehmen, kündigte er an.
Des Öfteren fiel der bislang völlig vorstrafenfreie Beschuldigte in den letzten Jahren durch aggressives Verhalten auf – was er gestern freimütig erzählte. Letztlich wolle er nur ihm zustehendes Geld haben, „normal leben und arbeiten“. Das werde ihm verwehrt. Wörtlich sagte der 23-Jährige: „Ich schlag nur zu, wenn mich jemand einschränkt.“ Den 15-Jährigen habe er nicht verletzen wollen. Im nächsten Satz fügte er an: „Ich habe ihn mit beiden Armen gewürgt, etwa 20 Sekunden lang. Ich wollte sein Fahrrad haben. Es war wie ein Fußballfoul, nur eine kleine Verletzung.“ Dass der Junge „Angst und schlimme Erinnerungen“ habe, könne sein, erwiderte er auf Frage des Gerichts.
Der 15-jährige Schüler hatte an jenem Tag nach dem Mittagessen eine Radtour unternehmen wollen. Erst hatte er einen kleinen Unfall mit einer Frau. Kurz danach sprang der Beschuldigte von der Böschung auf den Radweg und ging auf ihn los.
Der unbekannte Angreifer schlug ihn mit den Fäusten, würgte ihn am Hals und schlug ihn wieder. Dem Schüler blieb die Luft weg. Ihm wurde „schwarz vor Augen“, wie er sich im Zeugenstand erinnerte. Er schrie laut um Hilfe, konnte sich befreien, aber nicht verhindern, dass der Angreifer mit seinem Rad wegfuhr. Zu Fuß ging der aus mehreren Wunden blutende Schüler zurück ins das nahe Elternhaus. Sein Vater verständigte die Polizei, die den Täter etwa eine Viertelstunde später fassen konnte. Das Rad bekam der 15-Jährige zurück.
Nach erster Untersuchung im Klinikum Rosenheim folgte damals eine zweite im Institut für Rechtsmedizin der Universität München. Der dortige Sachverständige, Dr. Christian Braun, attestierte Verletzungen an Hals, Arm, Hand und Knie sowie Würgemale. Eine Gewalteinwirkung am Hals sei immer mit Gefährlichkeit in Verbindung zu bringen, unterstrich der Gutachter vor Gericht. Glücklicherweise habe sich der 15-Jährige nicht in konkreter Lebensgefahr befunden.
Wunden
sind verheilt
Die Mutter des Jugendlichen schilderte, der Sohn sei etwa 20 Minuten nach dem Aufbruch zu der Radtour „total geschockt“ vor ihr gestanden. „Er hat gezittert, war verletzt, hatte Striemen am Hals. Er hat gesagt, ihm sei ein großes Unglück passiert. Ein Typ habe ihm das Rad geklaut.“ In den Tagen habe sich der Junge oft in sein Zimmer zurückgezogen. Das habe sich wieder normalisiert. Die Wunden seien folgenlos verheilt, so die 40-Jährige.
Unter den weiteren Zeugen gestern waren Polizeibeamte. Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, wird sein Gutachten am Freitag erstatten. Ein weiterer Verhandlungstermin ist für Freitag, 10. Dezember, vorgesehen.
Monika Kretzmer-Diepold