Rosenheim – Die coronabedingt in Bayerns Einzelhandel verordnete 2G-Regel betrifft auch die Geschäftsstellen der OVB-Heimatzeitungen. Der Zutritt für Kunden ist laut Gesetzgebung nur Geimpften und Genesenen möglich, die sich ausweisen und ein Zertifikat vorlegen können. Wir bitten um Ihr Verständnis.