Rosenheim reagiert auf Geflügelpest-Gefahr

von Redaktion

Stadt und Landkreis erlassen Allgemeinverfügung – Märkte und Schauen verboten

Rosenheim – Die hochansteckende und leicht übertragbare Vogelgrippe soll in Stadt und Landkreis Rosenheim von Geflügelhaltungen ferngehalten werden. Aus diesem Grund haben das Landratsamt und die Stadt Rosenheim am Freitag eine ganze Reihe tierseuchenrechtlicher Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab Samstag gültig sind.

Die Allgemeinverfügung richtet sich an private und gewerbliche Tierhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis zu 1000 Tieren halten. Sie haben unter anderem sicherzustellen, dass über Ein- und Ausgänge zu den Ställen sowie allen anderen Standorten der Tiere kein ungesicherter Zutritt möglich ist. Personen dürfen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung die Ställe betreten. In größeren Tierhaltungen gelten diese Regelungen bereits jetzt.

Eingesetzte Gerätschaften und der Verladeplatz sind nach jeder Ein- oder Ausstallung zu reinigen und zu desinfizieren. Gleiches gilt für Fahrzeuge, Maschinen oder Gerätschaften, die in mehreren Ställen oder Betrieben gemeinsam genutzt werden. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten. Geflügel darf gewerbsmäßig nur abgegeben werden, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe tierärztlich auf Grippeviren untersucht wurden.

Empfängliche Wildvögel wie Hühner-, Gänse- und Greifvögel sowie Eulen dürfen in der gesamten Region nicht gefüttert werden. Das bedeutet aber auch, das Futterhäuschen im Garten für die Singvögel darf stehenbleiben. Stadt und Landratsamt weisen zudem darauf hin, dass das Halten von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögel dem Veterinäramt mitgeteilt werden muss.

Die in der Allgemeinverfügung beschriebenen Maßnahmen begründen die Behörden mit der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Es geht davon aus, dass die Geflügelpest in der heimischen Wildvogelpopulation bereits flächendeckend verbreitet ist. Die Allgemeinverfügungen sind unter www.rosenheim.de und www.landkreis-rosenheim.de nachzulesen.

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