Die gute Nachricht

Steuerliche Erleichterungen verlängert

von Redaktion

Rosenheim/Traunstein – Im Juni und Juli 2021 hat die Flutkatastrophe in Teilen Bayerns – so auch in den Landkreisen Rosenheim und Traunstein – erhebliche Schäden angerichtet. „Wir unterstützen die Betroffenen weiter in ihrer schweren Situation und verlängern die bestehenden steuerlichen Erleichterungen, wie zum Beispiel zinslose Stundungen, bis Ende Juni 2022. Damit helfen wir den Menschen und Unternehmen in den Hochwassergebieten einfach und unbürokratisch“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßnahmen werden bis 30. Juni 2022 verlängert. Auch können bis 31. März 2022 weiterhin unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst werden. Verlängert wurden auch die Nachweiserleichterungen für bis 31. März 2022 geleistete Spenden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich.

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