Traunstein – Eine 57-Jährige und ihr 33-jähriger Sohn nahmen am 16. Mai 2020 an einer Corona-Demonstration auf dem Stadtplatz in Traunstein teil. Dabei sollen beide nach unerlaubtem Filmen eines Polizeibeamten durch die Frau Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und Beleidigungen ausgestoßen haben. Der Sohn soll auch noch einen Polizisten verletzt haben. Das Amtsgericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott unternahm jetzt den fünften Anlauf für eine Hauptverhandlung. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht. Wann der Prozess von vorne beginnt, ist offen.
Die Angeklagten lebten früher in Traunstein und wohnen inzwischen im Landkreis Altötting. Mutter und Sohn hatten von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle des Amtsgerichts vom August 2020 nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt. Sie erschienen mit ihren Verteidigern Christian Steinberger und Anja Aringer, beide aus München, dazu einige der insgesamt 13 Zeugen. Krankheitsbedingt verhindert war der Hauptzeuge.
Der Polizeibeamte hatte bei dem Geschehen damals am Stadtplatz eine leichte Verletzung davon getragen – angeblich durch Gegenwehr des 33-Jährigen, als dieser kontrolliert zu Boden gebracht werden sollte, wie es in der Anklage heißt. Nicht zu der Hauptverhandlung kommen konnte auch der mit Begutachtung der 57-Jährigen beauftragte psychiatrische Sachverständige. Grund: Er hatte sich verletzt und wird voraussichtlich bis Februar dienstunfähig sein.
Staatsanwältin Salome Engelsberger verlas die zwei separaten Anklageschriften. Vorsitzender Wolfgang Ott erklärte anschließend, das Gericht wolle zumindest mit dem Prozess beginnen. Er fragte, ob das schriftlich vorliegende Gutachten des Sachverständigen nicht verlesen werden könne. Nach mehreren Beratungspausen erklärten die Anwälte, ihre Mandanten wollten ohne den Hauptzeugen, den verletzten Polizisten, nicht anfangen beziehungsweise alle gut ein Dutzend Zeugen an einem Tag vernommen wissen. Das psychiatrische Gutachten könne verlesen werden. Dazu stellte der Richter fest, es sei eher günstig für die 57-Jährige: „Verminderte Schuldfähigkeit kann nicht ausgeschlossen werden.“
Wann Mutter und Sohn sich endgültig jeweils wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, der 33-Jährige zusätzlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung, vor dem Amtsgericht verantworten müssen, konnte gestern nicht fixiert werden. Wolfgang Ott ging von einem Termin frühestens im Februar aus.Monika Kretzmer-Diepold