Mieterschutzverordnung

Sperrfrist nur bei Eigentum

von Redaktion

Rosenheim – In der Montagausgabe des OVB berichteten wir über die neue Bayerische Mieterschutzverordnung, die zum 1. Januar in Kraft treten soll. Hierbei erwähnten wir auch die sogenannte Sperrfrist, bis zu der Wohnungen durch neue Eigentümer nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. Dies bezieht sich jedoch nur auf jene Wohnungen, die in Wohneigentum umgewandelt und nicht mehr weiter vermietet werden. Wir bitten, diese Unklarheit zu entschuldigen.

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