Ohne Spritze wird‘s eng

Unter anderem die Schön-Kliniken, hier deren Standort in Bad Aibling, haben ihren Mitarbeitern signalisiert: Wer bis zum 15. März keinen Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung vorlegen kann, muss mit Freistellung oder Kündigung rechnen. Foto Hadersbeck

Unter anderem die Schön-Kliniken, hier deren Standort in Bad Aibling, haben ihren Mitarbeitern signalisiert: Wer bis zum 15. März keinen Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung vorlegen kann, muss mit Freistellung oder Kündigung rechnen. Foto Hadersbeck

Impfpflicht zwingt Kliniken der Region zu personellen Konsequenzen

Von jens kirschner

Rosenheim/Traunstein – Bis zum 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Ansonsten dürfen sie ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen. Dieser Passus in der neuesten Version des Infektionsschutzg

Freitag, 10. Juli 2026

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