Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim hat gestern eine Allgemeinverfügung zur Festsetzung eines verlängerten Absonderungszeitraumes für asymptomatische Kontaktpersonen aufgehoben. Die Allgemeinverfügung galt seit dem 3. November. Sie legte fest, dass die Beendigung der häuslichen Quarantäne für symptomlose Kontaktpersonen frühestens nach zehn Tagen durch einen negativen PCR-Test oder Antigentest möglich ist. Eine frühere Freitestung war aufgrund der Allgemeinverfügung nicht möglich. Ab sofort gilt im Landkreis die bundeseinheitliche Vorgabe des Infektionsschutzgesetzes bezüglich der Quarantäne von Kontaktpersonen und Verdachtspersonen sowie der Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.